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#EU-Kommission beantragt Finanzsanktionen gegen Polen

EU-Kommission beantragt Finanzsanktionen gegen Polen



Europaflaggen wehen vor dem Sitz der EU-Kommission.

Bild: dpa

Die EU-Kommission macht Ernst und fordert den EuGH auf, für jeden Tag, an dem Polen die Disziplinarkammer nicht auflöst, Strafe zu zahlen. Das gab es 2017 schon einmal. Damals lenkte die PiS-Regierung schnell ein.

Die EU-Kommission hat am Dienstag eine neue Eskalationsstufe im Justizkonflikt mit Polen beschritten. Sie beschloss, erstmals Strafzahlungen gegen das Land beim Europäischen Gerichtshof zu beantragen – ein extrem seltener Schritt. Begründet wurde das damit, dass die polnische Regierung bisher nicht die einstweilige Anordnung des EuGH vom 14. Juli befolgt habe, die Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof vollständig auszusetzen. Dies „untergrabe weiterhin das Funktionieren des polnischen Justizsystems“, erläuterte ein Sprecher der Kommission in Brüssel. Die Kommission beantragt eine Strafsumme für jeden Tag, an dem dieser Zustand fortbesteht; die Höhe wird vom EuGH festgelegt.

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Der letzte vergleichbare Fall betraf ebenfalls Polen. Im November 2017 hatte das Luxemburger Gericht angeordnet, dass das Land „mindestens 100.000 Euro Strafe pro Tag“ zahlen muss, an dem Abholzungen im Wald von Białowieża, einem UNESCO-Weltkuturerbe, fortgesetzt werden. Seinerzeit lenkte die PiS-Regierung umgehend ein, so dass sie Strafzahlungen gerade noch vermeiden konnte. Diesmal hatte die Kommission Warschau vier Wochen lang Zeit gegeben, um darzulegen, wie sie der Anordnung Folge leisten werde. Diese Frist lief Mitte August aus. In einem Brief legte die polnische Regierung dar, dass die Disziplinarkammer zwar keine neuen Fälle mehr annehmen werde, aber rechtlich nicht aufgelöst werden könne. Vage in Aussicht gestellt wurde eine weitere Justizreform, bei der die Disziplinarkammer abgeschafft würde.

Dies reichte der EU-Kommission nicht aus, zumal die Regierung in Warschau in ihrem Schreiben abermals den Primat des europäischen Rechts bestritten hatten. Ebenfalls Mitte  Juli hatte das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass die einstweilige Anordnung des EuGH, die Disziplinarkammer aufzulösen, gegen die Verfassung des Landes verstoße. Einen Tag später verkündete der EuGH sein endgültiges Urteil in der Sache und bestätigte, dass die Kammer gegen die Unabhängigkeit von Richtern verstößt.

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