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#EU-Länder einigen sich auf neue Regeln für die großen Internet-Konzerne

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EU-Länder einigen sich auf neue Regeln für die großen Internet-Konzerne

In einem Punkt waren sich alle Beteiligten von Anfang an einig. Wenn die EU die Macht der Internetgiganten wie Google, Amazon, Facebook oder Apple noch einhegen will, dann muss sie schnell handeln. Schließlich hat sich das Wettbewerbsrecht in den vergangenen Jahren als weitgehend zahnlos erwiesen. Zwar hat die Europäische Kommission den Konzernen immer wieder nachweisen können, dass sie ihre Marktmacht missbraucht haben und Strafen verhängt. Für die betroffenen Konkurrenten aber war es in der Regel schon zu spät, um noch eine Chance am Markt zu haben.

Die Europäische Kommission hat deshalb Ende vergangenen Jahres das Gesetz für digitale Dienste vorgeschlagen. Das meist nur DMA für den englischen Namen „Digital Markets Act“ abgekürzte Gesetz soll den Konzernen beinahe zwanzig bestimme Verhaltensweisen direkt verbieten, etwa eigene Angebote in Rankings besser zu positionieren als die der Konkurrenz. Zudem sollen Google und Apple Anbietern von Apps in ihren App Stores nicht mehr bestimmte Vorgaben etwa zur Abrechnung machen dürfen.

Seither haben Google, Amazon, Facebook und Apple Millionen in Lobbykampagnen gegen die geplanten Regeln investiert – mit dem Ziel sie abzuschwächen und zu verzögern. Zumindest im Ministerrat, dem Gremium der Mitgliedstaaten, sind sie damit gescheitert. Die Staaten haben sich auf eine gemeinsame Position zum DMA geeinigt, wie aus verschiedenen internen Dokumenten aus dem Ministerrat und der deutschen EU-Vertretung hervorgeht, die der F.A.Z. vorliegen.

Schwarze und graue Liste

Die zuständige Ratsarbeitsgruppe Wettbewerb hat sich demnach auf einen Text geeinigt, der von den Wirtschaftsministern bei ihrer nächsten Sitzung am 25. November verabschiedet werden soll. Der Text orientiert sich dabei stark an dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission. So wird am Zuschnitt des DMA nichts geändert. Das Regelwerk soll für alle Unternehmen gelten, die den Zugang zu einer oder mehreren Internet-Plattformen wie ein „Türsteher“ kontrollieren und einen Umsatz von mehr als 6,5 Milliarden Euro im Jahr und eine Marktkapitalisierung von mehr als 65 Milliarden haben.

Damit sind auch Unternehmen wie die niederländische Hotel-Plattform Booking betroffen. Auch Musikstreamingdienste wie Spotify oder Deezer oder Abrufdienste wie Netflix, Hulu und Disney+ müssten die Regeln einhalten. Das entspricht der Linie der Kommission, der Sozialdemokraten und der Grünen im Europaparlament, die den Anwendungsbereich möglichst weit fassen, um früh intervenieren zu können. Die deutsche Monopolkommission und der im EU-Parlament für den DMA federführend zuständige Abgeordnete Andreas Schwab hingegen wollen die Regeln auf die Internetgiganten beschränken, weil die Kommission die Überwachung von mehr Konzernen nicht stemmen könne und für die Kontrolle der anderen Unternehmen das klassische Wettbewerbsrecht ausreiche.

Deutschland ist daher auch mit seinem von den Niederlanden und Frankreich mitgetragenen Vorstoß gescheitert, dem Bundeskartellamt eine stärkere Rolle bei der Durchsetzung des DMA zu verschaffen. „Die nationalen Behörden könnten nun auch eigene Untersuchungen zum DMA starten, zudem werde der Informationsaustausch zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten gestärkt“, heißt es zwar in einem Drahtbericht der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU. Letztlich bleibt die Kommission aber anders als von Deutschland gewünscht, „alleiniger Vollstrecker des DMA“. Die Mehrheit der Staaten und die Kommission hatten sich gegen eine stärkere Rolle der nationalen Behörden gesperrt, weil sie eine uneinheitliche Anwendung des DMA fürchteten.

Auch der Vorschlag, die schwarze und graue Liste verbotener Verhaltensweisen durch ein weiteres Verfahren zu ergänzen, um den DMA „zukunftssicher“ zu machen, fand keine ausreichende Mehrheit. Tatsächlich speist sich die Liste aus laufenden und abgeschlossenen Wettbewerbsverfahren gegen die Internetgiganten, kann also mögliche neue kritische Verhaltensweise gar nicht abdecken. Das neue Verfahren hätte es der Kommission ermöglicht, nach der Untersuchung eines Marktsektors, in dem es Probleme mit dem Wettbewerb gibt, einem „Türsteher“ Verhaltensweisen zu verbieten, die sie auf Grundlage einer Liste eher abstrakt formulierter Beispiele definiert. Die Kommission hatte argumentiert, die Liste könne auch so flexibel angepasst werden.

Die Staaten haben also vorgelegt. Leicht bremsen wird hingegen das Europaparlament. Die für Anfang November angesetzte Abstimmung im zuständigen Binnenmarktausschuss wurde am Donnerstag verschoben. Dennoch sollen Europaparlament und der Ministerrat von Dezember an über eine gemeinsame Position verhandeln, damit nicht noch mehr Zeit unnötig verloren geht.

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