Nachrichten

#Corona-Testung ist keine Arbeitszeit

Inhaltsverzeichnis

Corona-Testung ist keine Arbeitszeit

Knapp zehn Tage sind die neuen Corona-Regeln in Kraft. In vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit im Umgang mit den Arbeitsschutzvorschriften. Anwälte, die auf Arbeitsrecht und Fragen zum Datenschutzrecht spezialisiert sind, sind derzeit stark gefragt. Denn die Betriebe müssen wissen, wie die staatlichen 3-G-Vorgaben für den Zugang zu ihren Betriebsstätten und deren Kontrolle möglichst effizient und rechtssicher umgesetzt werden können.

Von einer „unglaublich großen Zahl“ an Anforderungen spricht Michel Hoffmann, Anwalt in der Arbeitsrechtsboutique Küttner , auf einer Veranstaltung des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) für Unternehmen aus der Wirtschaftsregion Köln. Nur Mitarbeiter, die einen Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder einen negativen Corona-Test vorlegen, haben Zugang zum Arbeitsplatz. Die Testung darf zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts maximal 24 Stunden zurückliegen, bei einem PCR-Test erhöht sich der Zeitraum auf 48 Stunden.

Tests für zu Hause schwierig

Obwohl viele Unternehmen ihren Mitarbeitern Schnelltests für zu Hause zur Verfügung stellen, sollten diese nicht als Nachweis für den Zugang akzeptiert werden. Es sei wichtig, dass diese unter Aufsicht erfolgen, betont Arbeitsrechtler Hoffmann. Die Kontrolle sei auch durch eigenes, geschultes Personal möglich, stelle aber gerade für kleinere, mittelständische Betriebe ein zusätzliches Haftungsrisiko dar. Von einer Lösung, Selbsttests per Videokonferenz zu überwachen, warnt der Anwalt. „Soweit das nicht gesetzlich geklärt ist, ist es dubios, und Unternehmen tragen das Risiko von Sanktionen.“

F.A.Z. Newsletter Beruf & Chance

Montags um 8.00 Uhr

ANMELDEN

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!