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#Faeser will IP-Adressen speichern

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„Faeser will IP-Adressen speichern“

Nach Vorstellung der erschütternden Zahlen über Kindesmissbrauch in Deutschland hat sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für die Sicherung der IP-Adressen von Computern ausgesprochen, um den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet besser verfolgen zu können. „Ich glaube, dass man die IP-Adressen braucht“, sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch im Deutschlandfunk. Kürzlich war bekannt geworden, dass im Schnitt 49 Kinder pro Tag Opfer sexueller Gewalt werden. „Es geht weniger um die Vorratsdatenspeicherung als Ganzes“, sagte Faeser nun. „Es geht darum, wie können wir die IP-Adressen möglichst sichern, so dass wir in diesen Fällen Zugriff haben und die Täter auch ermitteln können.“

Der Streit über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung beschäftigt die deutsche Innen- und Rechtspolitik schon seit Jahren. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von 2015 wird nicht angewendet. Es wird erwartet, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) demnächst darüber entscheidet. „Das werden wir abwarten und dann rechtsstaatlich umsetzen“, sagte Faeser. Im Koalitionsvertrag ist verabredet, die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so auszugestalten, „dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können“.

Der EuGH hat in seiner bisherigen Rechtssprechung eine anlasslose Speicherung generell verboten, aber Ausnahmen zugelassen. Eine gezielte Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ist möglich, außerdem das „Einfrieren“ von Daten („Quick Freeze“) sowie die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität, sofern sie auf das absolut Notwendigste begrenzt wird.

Insbesondere die FDP hatte sich zuletzt für das Quick-Freeze-Verfahren stark gemacht; Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte sich in seiner Regierungsbefragung im Mai skeptisch gegenüber der IP-Adressen-Speicherung gezeigt, für die die Landesinnenminister schon lange werben.

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