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#Freiheiten für Geimpfte sind unumgänglich

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Freiheiten für Geimpfte sind unumgänglich

Lange Zeit war unklar, ob vollständig Geimpfte das Coronavirus weiterhin übertragen können oder nicht. Nun hat das Robert-Koch-Institut bestätigt, dass dies spätestens 15 Tage nach der zweiten Impfung nicht mehr der Fall ist. Damit entfällt der Rechtfertigungsgrund, deren Grundrechte weiter einzuschränken. Noch Ende vergangenen Jahres hatte sich Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) entschieden gegen Sonderrechte für Geimpfte gewandt.

Doch von Sonderrechten oder Privilegien für Geimpfte kann nicht die Rede sein, es handelt sich nur um die Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen. Das ist keine soziale Wohltat eines paternalistischen Staates, sondern recht und billig und unumgänglich.

Ob das diejenigen als ungerecht empfinden, die noch keine Gelegenheit hatten, sich impfen zu lassen, ist dabei erst einmal unerheblich. Bisher noch nicht Geimpfte könnten sich allenfalls gegen die geltende Corona-Impfverordnung wenden. Ob solche Klagen Aussicht auf Erfolg hätten und eine Verletzung des Gleichbehandlungsanspruchs belegt werden könnte, ist allerdings fraglich.

Einen Impfnachweis entwickeln

Wenn Geimpfte keine Tests mehr brauchen, um Geschäfte zu betreten oder körpernahe Dienstleistungen beim Friseur oder im Kosmetikstudio in Anspruch zu nehmen, brauchen sie einen fälschungssicheren Impfnachweis. Ihn zu entwickeln, wird während des sicherlich kommenden Lockdowns dringend nötig.

Denn die dritte Welle muss in den kommenden Wochen erst einmal gebrochen werden. Außerdem müssen die Länder in der Lage sein, die Öffnungsschritte nach Personen zu differenzieren. Das wäre in Ländern, die bisher einen negativen Test fordern, leicht zu machen, wenn stattdessen der Impfnachweis als Eintrittskarte genutzt wird.

Unklar ist noch, wie mit nachweislich an Corona Erkrankten umzugehen ist. Denn sie dürfen frühestens ein halbes Jahr nach der Infektion geimpft werden. Solange ihre Immunität auch gegen weitere, bisher noch unbekannte Mutanten nicht zweifelsfrei erwiesen ist, müssten sie weiter wie Ungeimpfte behandelt werden.

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