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#Vater und Sohn töten Nachbar nach Lärmbeschwerde

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Vater und Sohn töten Nachbar nach Lärmbeschwerde

Für den gewaltsamen Tod eines 61 Jahre alten Nachbarn, der sich über Lärm bei einer Grillfeier beschwert hatte, müssen ein Vater und sein Sohn aus Malchin (Mecklenburgische Seenplatte) mehrere Jahre in Haft. Das Landgericht Neubrandenburg befand den 40-jährigen Vater am Montag des Totschlags im minderschweren Fall schuldig, den Sohn des versuchten Mordes. Der Vater wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt und muss in eine Entziehungsanstalt. Der 18-jährige Sohn erhielt eine Jugendstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Verbrechen geschah Ende Juni 2019 im Hinterhof eines Mehrfamilienhauses in Malchin, in dem Opfer und Täter wohnten. Wie Richterin Daniela Lieschke schilderte, hatte der Angeklagte dort eine Grillfeier ausgerichtet, bei der es viel Alkohol gab und seine Kinder in einem Pool badeten. Der Nachbar habe sich mehrfach vom Fenster aus über den Kinderlärm beschwert. Wie Zeugen schilderten, habe der 40-Jährige anfangs andere Gäste von Gewalttaten abgehalten und deeskalierend gewirkt. Er habe den Nachbarn dann sogar zum Grillen eingeladen.

Vater war bereits vorbestraft

Als sich der ebenfalls betrunkene 61-Jährige dann im Hof noch einmal sehr abfällig über die Kinder äußerte, „sind dem Angeklagten die Sicherungen durchgebrannt“, sagte Lieschke über den 40-Jährigen. Das Opfer sei so brutal geschlagen und getreten worden, dass es einen Kehlkopfbruch erlitt und bewusstlos im Hof lag. Der 18-Jährige habe dem Bewusstlosen danach eine Flasche mit Wasser in den Mund gesteckt und ihm die Nase zugehalten. Damit habe er die vorherige Gewalttat verdecken wollen.

Das Opfer starb an stumpfer Gewalt mit Merkmalen des Ertrinkens, so eine Gutachterin. Wie Lieschke erklärte, gründete die Kammer ihr Urteil auf dem Geständnis des Sohnes, glaubhaften Aussagen mehrerer Zeugen und den Gutachtern. Der 40-Jährige, der wegen anderer Gewaltstraftaten unter Alkohol bereits vorbestraft war, schwieg im Prozess. Er habe „sehr enthemmt gehandelt“, bescheinigte ein Gutachter. Beide Männer waren kurz nach der Tat gefasst worden. Dabei hatte der Vater noch Autos demoliert und Polizisten mit einer Schaufel und einem Fleischerbeil bedroht. Erst nach Warnschüssen ließ er sich festnehmen.

Mit dem Urteil blieb die Kammer weit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Sie hatte die ursprüngliche Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes zwar fallengelassen, aber wegen Totschlags neuneinhalb Jahre Haft für den Vater und neun Jahre Haft für den Sohn gefordert. Die Verteidiger hatten für den Vater eine geringere Freiheitsstrafe und für den Sohn Freispruch beantragt. Der zur Tatzeit 17-Jährige habe nur unter Druck des Vaters und anderer Zeugen gehandelt. Diese Auffassung wies das Landgericht aber entschieden zurück. Das Opfer habe sich nicht mehr wehren können, aber noch geröchelt und gekrampft. Die Tat mit der Flasche „zeuge von der Geringschätzung fremder Leben.“

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