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#Gaspreisbremse soll schon ab Februar greifen

„Gaspreisbremse soll schon ab Februar greifen“

Kanzleramt, Wirtschafts- und Finanzministerium haben sich auf die Eckpunkte für die nächsten Entlastungsschritte insbesondere für Gaskunden geeinigt. Im Kern übernimmt die Regierung dabei die Vorschläge, wie sie die Gaskommission mit ihren 21 Mitgliedern am Montag in ihrem Abschlussbericht präsentiert hatte. Im Vergleich zu den bisherigen Gesetzesplänen der Regierung bedeutet das aber zugleich: Einige wichtige Details ändern sich noch. Dies geht aus einem Überblickspapier der Regierung hervor, das der F.A.Z. vorliegt.

Der Punkt, der als Erstes greift: Für Dezember 2022 wird Haushalten und kleinen Unternehmen, die ihre Wärme aus Gas oder Fernwärme erhalten, die monatliche Abschlagszahlung erlassen. Voraussetzung: Sie werden mit einem sogenannten Standardlastprofil abgerechnet und haben einen Jahresverbrauch von weniger als 1500 Megawattstunden Gas. „Konkret entfällt für Letztverbraucher von Erdgas im Dezember 2022 die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten“, heißt es dazu in dem Papier. „Beträge, die Letztverbraucher dennoch zahlen, sind in der nächsten Rechnung vom Erdgaslieferanten zu berücksichtigen.“ Mit diesem Verrechnungs-Passus will die Bundesregierung offenbar für den Fall vorbeugen, dass die Gasversorger dennoch die monatliche Abschlagszahlung abbuchen, weil sie selbst das Geld noch nicht vom Bund erhalten haben.

Wichtig für Mieter: Sie bekommen die Entlastung erst im kommenden Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2022 erstellt werden. „Damit profitieren Mieterinnen und Mieter von der Entlastung zu dem Zeitpunkt, in dem sie die gesamte Preissteigerung des Jahres 2022 durch eventuelle Nachzahlungen tragen müssten“, heißt es dazu. Ob Mieter, deren Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen für die Betriebskosten wegen der gestiegenen Gaspreise schon erhöht haben, im Dezember eine Gutschrift erhalten, lässt das Schreiben der Arbeitsgruppe noch offen.

12 Milliarden Euro im Härtefallfonds

Die zweite Entlastungsstufe, die Gaspreisbremse, soll dann ab März 2023 greifen, dies aber – und das ist neu – rückwirkend. „Es wird darüber hinaus eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar angestrebt“, heißt es in Regierungskreisen. Zuletzt hatte es vielfach Kritik gegeben, dass im Januar und Februar keine Hilfen ausgezahlt werden sollen. Der Versuch von Fachleuten und Regierung, den erlassenen Dezember-Abschlag auch als Hilfe für den Januar und Februar zu verkaufen, ist damit offenkundig gescheitert.

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Bild: Ingus Evertovskis – stock.adobe, Bearbeitung: F.A.Z.

Grundsätzlich gilt: Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs subventioniert der Staat mit der Gaspreisbremse den Kilowattstundenpreis auf 12 Cent herunter – aber nicht direkt, sondern im Nachhinein. Soll heißen: Die Verbraucher zahlen weiter den in den meisten Fällen höheren Preis an ihren Versorger und bekommen die Differenz zum gedeckelten Preis als Prämie vom Staat ausbezahlt. Die Hoffnung dahinter: So könnte der Anreiz zum Gassparen höher sein, als wenn die Preise von vornherein gedeckelt werden.

Haushalte mit einem höheren Einkommen sollen die Entlastung ab 2023 als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Die Kommission hatte als Grenze ein Jahreseinkommen von 72.000 Euro vorgeschlagen.

Der schon angekündigte Härtefallfonds wird in dem Papier erst einmal mit einer Zahl versehen: 12 Milliarden Euro sollen dafür bereit stehen. Gedacht ist er für Härtefälle von Mietern, Vermietern, Wohnungsunternehmen, Krankenhäusern, sozialen Diensten und anderen. Bei welchen Kriterien ein Härtefall vorliegt und wer das Geld auszahlen wird, ist noch offen. Dies dürfte auch Thema der Bund-Länder-Runde am Mittwoch sein. Zu Corona-Zeiten hatten die Länder den Großteil der Hilfen für den Bund ausgezahlt. Für selbstgenutztes Wohnungseigentum, wo die Versorgung mit anderen Heizmitteln wie Öl oder Holzpellets „zu unzumutbaren Belastungen führt“, soll ebenfalls eine Härtefallregelung gelten.

Für die Soforthilfe im Dezember veranschlagt das Papier einen hohen einstelligen Milliardenbetrag. Der Mittelbedarf für die Gas- und Wärmepreisbremse wird auf mehr als 30 Milliarden Euro geschätzt, das vergünstigte Grundkontingent für die Industrie soll 21 Milliarden Euro kosten. Die Strompreisbremse für Haushalte und kleinere Unternehmen kostet laut dem Papier zwischen 23 und 33 Milliarden Euro, die industrielle Strompreisbremse weitere 30 bis 36 Milliarden Euro. Für die Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2023 sind knapp 13 Milliarden Euro vorgesehen.

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