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#Gesetzentwurf zur Geldwäsche lässt Banken zittern

Gesetzentwurf zur Geldwäsche lässt Banken zittern

Willkommen im Waschsalon Europa: Geht es um Geldwäsche, nimmt der Kontinent eine führende Rolle ein. Der große Skandal der Danske Bank oder die Ermittlungen der niederländischen Justiz gegen den früheren ING- und aktuellen UBS-Chef Ralph Hamers sind beispielhaft dafür. Ein Schwachpunkt ist die fehlende EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung, die erst in zwei Jahren ihre Arbeit aufnehmen soll. Die mangelhafte Abstimmung unter den Staaten und die Schwächen nationaler Behörden nutzen Geldwäscher zu ihrem Vorteil.

Deutschland ist keine Ausnahme, wie die Strafen und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen die Deutsche Bank zeigen. Auch im Bilanzbetrug des Zahlungsdienstleisters Wirecard geht es um Geldwäsche. Deutschland ringt um seinen Ruf, denn im März kommen die Prüfer der internationalen Geldwäschebehörde, der Financial Action Task Force (FATF). Die letzte Einschätzung vor zehn Jahren fiel enttäuschend aus: Deutschland sei anfällig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Das zeigt auch eine Studie der Universität Halle, die das Ausmaß der Geldwäsche hierzulande auf jährlich 100 Milliarden Euro beziffert. Gegenwärtig hat die Finanzaufsicht Bafin mehr als 30 Institute wegen Geldwäscherisiken unter genauer Beobachtung, fünf mehr als vor einem Jahr. Auch wenn Deutschland den Vorsitz in der FATF hat, der 37 Länder angehören, dürfte sich die Hoffnung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz kaum erfüllen. Statt der von ihm angekündigten „international höchsten Standards im Kampf gegen Geldwäsche“ ist zu befürchten, dass die FATF abermals Defizite feststellen wird.

Kein gutes Beispiel

Das frühestens Ende Januar dem Bundestag zur Abstimmung vorliegende Geldwäsche-Gesetz gibt wenig Anlass zur Hoffnung. Hier ist Deutschland im Verzug, denn die entsprechende EU-Richtlinie hätte schon bis zum 3. Dezember 2020 umgesetzt werden müssen. Fristgerecht zu sein, kann Scholz nicht zu seinen höchsten Standards zählen. Trotz Einschränkungen der Corona-Pandemie haben andere EU-Länder die Richtlinie schon längst umgesetzt. Mit gutem Beispiel geht Deutschland im Kampf gegen Geldwäsche so jedenfalls nicht voran.

Auch nicht der Gesetzentwurf, der die Wirtschaft zu belasten droht. Vor allem in Banken und im Einzelhandel wird in Zukunft ein noch viel größerer Meldeaufwand befürchtet. Dabei waren bislang zu viele und nicht zu wenige Meldungen das Problem. Der Gesetzentwurf geht unnötigerweise über die Vorgaben der Richtlinie deutlich hinaus. Bislang mussten Banken einen Geldwäscheverdacht melden, wenn es einen Bezug zu organisierter Kriminalität oder Terrorismus gab, wollten sie kein Bußgeld oder andere Strafen riskieren. Doch der sogenannte „selektive Vortatenkatalog“ soll künftig wegfallen.

Frage der Verhältnismäßigkeit

Somit wäre auch Kleinkriminalität ein Meldungsfall. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag warnt zutreffend vor einer „Kriminalisierung der Wirtschaft“, wenn jeder wirtschaftliche Vorgang einen Geldwäschegegenstand tangieren kann. Das sorgt für Misstrauen und schädigt die Wirtschaft. Bei strenger Auslegung müsste der Kioskbetreiber im Frankfurter Bahnhofsviertel der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit; FIU) den Kauf eines Tabakpäckchens durch einen Drogensüchtigen berichten. Das wirft die Frage der Verhältnismäßigkeit auf.

Schon längst wirkt die dem Finanzministerium unterstellte FIU überfordert. Deshalb leitete die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen die Behörde im Sommer Ermittlungen wegen Strafvereitelung im Amt ein. Der Vorwurf: Geldwäsche-Verdachtsmeldungen seien nicht ordnungsgemäß an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden. Schon länger kämpft die FIU gegen die Flut an Verdachtsmeldungen. Deren Zahl hat sich von 2009 bis 2019 auf knapp 115000 verzwölffacht. Doch die Ausbeute ist mager: Nur 343 führten 2019 zu Strafbefehlen, Anklageschriften oder Urteilen. Mehr Meldungen dürften das Problem verschärfen, auch wenn die FIU die Zahl ihrer Mitarbeiter in den kommenden zwei bis drei Jahren von 475 auf 800 aufzustocken will.

Für den Gesetzgeber spricht, mit der Streichung des Vortatenkatalogs mehr Schlagkraft erreichen zu wollen. Darin bestätigt ihn der Deutsche Richterbund, der eine Erleichterung in der Verfolgung von Geldwäsche erwartet, wenn die Beweisführung ohne den bisher nötigen Bezug zu schweren Straftaten vereinfacht wird. Doch müssen dafür Banken und Handel nicht jeden Verdacht auf Bagatellkriminalität melden. Es gilt, eine unverhältnismäßige Meldungsflut zu vermeiden. Die Verdachtsmeldungen müssen sich auf organisierte Kriminalität und Terrorismus konzentrieren. Ansonsten droht ein Labyrinth, das Geldwäscher zu nutzen wissen.

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