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#Haseloff sieht ein „Demokratieproblem“

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Haseloff sieht ein „Demokratieproblem“

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Rundfunkbeitrag mit Wirkung zum 20. Juli dieses Jahres „vorläufig“ von zurzeit 17,50 Euro auf 18,36 Euro zu erhöhen, findet viel Zustimmung – bei den Sendern und den Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das allerdings erwartungsgemäß anders. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU), der den Medienstaatsvertrag zur Erhöhung des Beitrags im Dezember des vergangenen Jahres aufgehalten hatte, indem er ihn dem Landtag nicht zur Abstimmung vorlegte, verteidigte sein Vorgehen und stellte ein „Demokratieproblem“ fest.

Allein die Debatte um die Erhöhung habe bei den Sendern schon positive Veränderungen gebracht, sagte er am Donnerstag in Magdeburg. So hätten die Anstalten etwa sowohl bei der Verteilung von Gemeinschaftseinrichtungen als auch in der Programmplanung Ostdeutschland zuletzt deutlich mehr Raum gegeben. Kritiker der Beitragserhöhung hatten unter anderem bemängelt, dass der Osten vor allem bei ARD und ZDF zu selten vorkomme. „Es hat sich sehr sehr viel in Bewegung gesetzt und ist auf dem richtigen Wege“, meinte Haseloff.

Da bleibt etwas unklar

Er respektiere die Entscheidung des Gerichts, sagte der Regierungschef und betonte die hohe Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Haseloff  bedauerte allerdings, dass die Karlsruher Richter kein neues Verfahren für die Festlegung der Beitragshöhe vorgegeben hätten. So bleibe unklar, was passiert, wenn die KEF einen bestimmten Finanzbedarf ermittelt, den die Landtage dann nicht akzeptieren würden. Die Parlamente seien immerhin frei in ihrer Entscheidung. „Das ist ein Demokratieproblem, was wir hier haben, das nicht aufgelöst ist.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. (Az.: 1 BvR 2756/20 u.a.).

Die schwarz-rot-grüne Landesregierung von Sachsen-Anhalt war an dem Streit über die Erhöhung Ende des vorigen Jahres beinah zerbrochen. Die CDU hatte die Erhöhung strikt abgelehnt, die Koalitionspartner SPD und Grüne wollten sie hingegen mittragen. Um zu verhindern, dass die CDU-Fraktion die Erhöhung im Magdeburger Landtag mit den Stimmen der AfD blockiert, hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Entscheidung dem Landtag entzogen und so für ein Veto Sachsen-Anhalts gesorgt, ohne dass das Parlament darüber abgestimmt hatte.

In Thüringen, wo die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ebenfalls umstritten war, begrüßte Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Funktionsfähigkeit und bedarfsgerechte Finanzierung seien „die DNA unseres funktionierenden dualen Rundfunksystems und extrem wichtig für eine aufgeklärte Demokratie“, sagte Hoff am Donnerstag.

Mit der Entscheidung sei klargestellt, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor allem in der heutigen Medienlandschaft das Teil des Fundaments bildet, das in Zeiten einer immer komplexer werdenden Mediengesellschaft wichtiger denn je ist“, ergänzte Medienstaatssekretär Malte Krückels. CDU-Landtagsfraktionschef Mario Voigt begrüßte den Beschluss, sieht aber die Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht beendet. „Wir haben den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt“, äußerte Voigt. Entsprechend bedürfe es des Reformwillens aller Beteiligten, „um Akzeptanz und Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu untermauern“. Ziel müsse ein sicheres finanzielles Fundament für ihn sein. Die Grünen-Landtagsabgeordnete Madeleine Henfling sprach auf Twitter von einem Urteil, das zu erwarten gewesen sei. Die CDU habe „mit ihrer populistischen Haltung dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Bärendienst erwiesen, kritisierte sie. Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung um 86 Cent blockiert, die Karlsruher Richter werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit.

In Thüringen hatte der Landtag der Anhebung der Rundfunkbeiträge nach langer Debatte auch mit Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt. Die Thüringer AfD kritisierte die Entscheidung des Gerichts. Deren Landtagsabgeordneter Jens Cotta sprach in einer Mitteilung von einem schlechten Tag für den „Meinungsförderalismus“ und Pluralismus.

Nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) stärkt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Rundfunkbeitrag diene der Rundfunkfreiheit und damit der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, erklärte Dreyer, die auch Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist, am Donnerstag in Mainz. Das habe das Bundesverfassungsgericht nochmals in aller Deutlichkeit festgestellt. Als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder hätte sie sich gewünscht, dass es einer Klarstellung aus Karlsruhe gar nicht  erst bedurft hätte, erklärte Dreyer. Die Medien und gerade auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk seien Eckpfeiler der Demokratie. Es sei ihre Aufgabe, durch sorgfältig recherchierte Informationen, Fakten und Meinungen auseinanderzuhalten, das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu stellen und die Realität in Deutschland abzubilden. Die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD), sagte, die Entscheidung des Gerichts werde der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen Schub geben. Eine solche Reform müsse die Rundfunkanstalten für die digitale Welt stärken und dürfe nicht nur aus Sparvorgaben bestehen.

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