Nachrichten

#Hat Bushido vor Gericht gelogen?

Inhaltsverzeichnis

Hat Bushido vor Gericht gelogen?

Eigentlich sollte es in diesem Verfahren um ganz andere Dinge gehen: Arafat Abou-Chaker wird vorgeworfen, den Rapper Bushido bedroht, verletzt und eingesperrt zu haben, als der sich 2017 geschäftlich von ihm trennen wollte. Seit es am 22. September aber eine Großrazzia bei Abou-Chaker wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung gab, verliert sich der Prozess am Berliner Landgericht auf Nebenschauplätzen. Auch am Montag ließen die Abou-Chaker-Verteidiger nicht locker: Sie wollen Bushido bei einer „offensichtlichen Lüge“ erwischt haben. Der Rapper hatte ausgesagt, dass er von der Durchsuchung bei Abou-Chaker auf dem Grundstück in Kleinmachnow, das zur Hälfte ihm gehört, an dem besagten Morgen aus Artikeln im Internet erfahren habe. Daraufhin habe er seinen Anwalt Steffen Tzschoppe verständigt, der dann zu dem Grundstück gefahren sei. Tzschoppe hatte diese Darstellung bestätigt.

Sebastian Eder

Allerdings kam Tzschoppe nach Angaben der Verteidigung schon an dem Grundstück an, als über die Razzia im Internet noch gar keine Artikel oder Tweets erschienen waren. Erst um 7.46 Uhr hätten Reporter, die schon vor Beginn der Razzia an Ort und Stelle waren, die ersten Tweets zu dem Einsatz veröffentlicht. Bushidos Anwalt sei aber bereits um 7.10 Uhr an dem Grundstück gewesen. Die Verteidigung vermutet, dass einer der Reporter vorher Bushido informiert haben könnte – laut Aussagen des Rappers kennen sich die beiden nämlich gut. Die Staatsanwaltschaft und Tzschoppe konnten die Vorwürfe am Montag nicht wirklich entkräften: Tzschoppe sagte, dass im Nachhinein nicht mehr nachzuvollziehen sei, ob zum Beispiel Tweets über die Razzia schon früh am Morgen veröffentlicht und nachträglich gelöscht worden seien. Die Staatsanwältin Petra Leister verwies auf einen Artikel der „Berliner Morgenpost“ über die Razzia, der an dem Morgen bereits um 6.31 Uhr erschienen sei – so ein Artikel ist online aber nicht zu finden.

Die Verteidigung beantragte, den Reporter als Zeuge vorzuladen. Das Gericht dürfte zwar wenig daran interessiert sein, ob ein Reporter gute Kontakte zu Protagonisten in einem Kriminalfall hat. Allerdings dürfte es großes Interesse an der Frage haben, ob Bushido bei einer Aussage gelogen hat – das könnte seine Glaubwürdigkeit als wichtigster Zeuge nachhaltig erschüttern. Für Verwunderung sorgt beim Richter auch nach wie vor, dass Bushido den Schlüssel zu seinem Haus in Kleinmachnow schon zehn Tage vor der Razzia der Steuerfahndung übergeben hatte, angeblich ohne große Nachfragen zu stellen. Ungefähr zur selben Zeit ging laut einem LKA-Ermittler, der am Montag als Zeuge aussagte, eine erste Presseanfrage dazu ein, was denn zehn Tage später für ein Einsatz geplant sei. Das Berliner Gericht will jetzt eine zweiwöchige Verhandlungspause nutzen, um über die verschiedenen Anträge der Verteidigung zu entscheiden.

Gestritten wird auch um viel Geld

Der Rapper und der Clanchef kämpfen unterdessen auch zivilrechtlich gegeneinander. Vergangene Woche begann ein Prozess vor dem Landgericht Frankfurt (Oder), in dem es darum geht, ob die Auflösung einer gemeinsamen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch Bushido rechtmäßig ist. Abou-Chaker und Bushido hatten die GbR 2010 gegründet, um 90 Wohneinheiten in Rüdersdorf östlich von Berlin zu kaufen. Laut einer Aussage von Bushido bei der Polizei vom Februar 2019 sind diese Immobilen 5,8 Millionen Euro wert. Die Anteile an der GbR seien 50/50 verteilt gewesen. Er habe Arafat Abou-Chaker im September 2018 aus der GbR ausgeschlossen, weil der Clanchef Rechnungen fingiert und seine Familie bedroht habe. Seitdem gebe es die Firma nicht mehr, sondern nur noch ein Einzelgewerbe auf seinen Namen. Nach der Auflösung der GbR hätte laut Bushido eine Bilanz erstellt werden müssen, um zu klären, wer welche Ansprüche habe. Abou-Chaker habe aber bestritten, dass er aus der GbR ausgeschlossen worden sei.

Bushidos Anwältin fand laut der Aussage des Rappers dafür Unregelmäßigkeiten in der Bilanz, Abou-Chaker schuldete ihm demnach 2019 etwa 700.000 Euro. Rommel Abou-Chaker, dem Bruder von Arafat, wird bei der Verhandlung in Berlin aktuell vorgeworfen, im März 2018 im Auftrag seines Bruders 180.000 Euro von dem Firmenkonto der GbR abgehoben zu haben – ohne das Wissen Bushidos. Die Schulden von Abou-Chaker müssten laut Bushido mit der Hälfte verrechnet werden, die dem Clanchef aus dem gemeinsamen Immobilienvermögen theoretisch zustünde. Am 2. November will das Landgericht Frankfurt (Oder) die Entscheidung in diesem Zivilprozess verkünden. Die geschäftliche Trennung der beiden ehemaligen Partner wird damit noch lange nicht vollzogen sein: Bushido und Abou-Chaker streiten auch noch um das 15-Millionen-Euro-Villengrundstück in Kleinmachnow, auf das sie mal gemeinsam ziehen wollten, und das jetzt zwangsversteigert werden soll – und um das ehemals gemeinsame Musikgeschäft.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!