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#Höchststrafe für Halle-Attentäter gefordert

Höchststrafe für Halle-Attentäter gefordert

Im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle fordert die Bundesanwaltschaft die Höchststrafe für den Angeklagten, Stephan B. In ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Naumburg beantragte sie am Mittwoch eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Mona Jaeger

Die Bundesanwaltschaft hat außerdem keinerlei Zweifel an der Schuldfähigkeit von Stephan B. Der heute 28 Jahre alte Mann soll im vergangenen Jahr an Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, versucht haben, in die Synagoge in Halle einzudringen, um die 51 dort versammelten Betenden zu töten. Als ihm das nicht gelang, hat er nach Ansicht der Bundesanwaltschaft zwei Menschen in Halle getötet und weitere zu töten versucht. Stephan B. filmte sich bei den Taten selbst und übertrug sie live ins Internet.

Obwohl der Angeklagte im Terror-Prozess von Halle laut Bundesanwalt Kai Lohse unter einer „schweren Persönlichkeitsstörung“ leidet, hatte diese keinen Einfluss auf die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten. B. habe sich jederzeit unter Kontrolle gehabt, sagte Lohse bei der Verlesung des Plädoyers. „Die Motive, die ihn zur Tatausführung trieben, waren zutiefst menschenverachtend“, so der Bundesanwalt. Stephan B. habe zudem eine „bemerkenswerte emotionale Kälte“ im Prozess gezeigt.

In einen „Kampfmodus“ versetzt

„Wie in einem Videospiel“ habe Stephan B. so viele Opfer wie möglich töten wollen. Laut der Bundesanwaltschaft versetzte sich Stephan B. während seiner Taten geradezu in einen „Kampfmodus“. Er habe auf alles schießen wollen, „was ihm vor die Flinte kam“, heißt es im Plädoyer.

Die Bundesanwaltschaft hält B. immer noch für gefährlich. Der Angeklagte sei ein „fanatischer, ideologisch-motivierter Einzeltäter“, empathielos, er zeige keine Reue. Es sei nicht davon auszugehen, dass sich B. in Haft ändere; vielmehr werde er seinen „Kampf“ voraussichtlich fortsetzen wollen, sagte der Bundesanwalt. Zunächst habe Stephan B. einen Anschlag auf eine islamische Einrichtung erwogen. In seinem letztlichen Anschlagsziel, der Synagoge in Halle, habe er so viele Juden wie möglich töten wollen.

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Der Bundesanwalt sagte, der Gegenstand dieses Verfahrens „gleicht einem Albtraum“. Der Anschlag von Halle sei ein Einschnitt für die Stadt, aber auch für das Land Sachsen-Anhalt. Die „widerwärtigen Taten“ des Angeklagten richteten sich gegen das jüdische Leben in Deutschland insgesamt, „aber auch gegen uns alle“. Viele Opfer trügen bis heute schwer an den Taten, sagte Lohse. Gleichwohl sei es ein bleibender Eindruck dieses Terrorprozesses, dass dem Täter „eine andere, eine ermutigende“ Botschaft entgegengesetzt wurde.

In ihrem Plädoyer ging die Bundesanwaltschaft auch auf die Frage ein, ob der Täter als Einzeltäter zu betrachten ist. Aus juristischer Sicht sei das so, sagte Lohse. Stephan B. habe sich aber bewusst in Verbindung mit anderen Tätern gestellt. Er habe Nachahmer animieren wollen. Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt: Hätte Stephan B. nach dem Anschlag in Halle fliehen können, hätte er aus dem Untergrund heraus weitere Anschläge begehen wollen. Bis heute gebe es aber keine Hinweise darauf, dass er bei seinen Anschlagsvorbereitungen Hilfe von weiteren Personen bekam.

Vorbehalte gegen Migranten

Im Prozess sei außerdem klargeworden, dass Stephan B.s Existenz „von Misserfolg und Versagen geprägt“ gewesen sei. Die Bundesanwaltschaft sieht es als belegt an, dass er sich von Migranten zurückgedrängt fühlte. Zugleich habe er ein antisemitisches Weltbild entwickelt und spätestens seit der Flüchtlingskrise 2015 seine Bewaffnung gestartet, zunächst mit einem Gewehr aus dem amerikanischen Bürgerkrieg, später fertigte er selbst Schusswaffen im 3D-Drucker an.

Es sei davon auszugehen, dass sich Stephan B. bereits vor dem rechtsextremen Anschlag von Christchurch im März 2019 mit einem möglichen Anschlag beschäftigt habe, so die Bundesanwaltschaft. Die Bluttat in Neuseeland habe ihn wahrscheinlich aber in der Umsetzung bestärkt.

Die Bundesanwaltschaft wies Vorwürfe, die gegen die Art und Weise des Verfahrens erhoben worden waren, zurück. Stephan B. sei „keine Bühne“ für seine Ansichten gegeben worden. Vor allem Nebenklageanwälte hatten immer wieder das Bundeskriminalamt kritisiert, weil im Prozess gehörte Beamte nur lückenhaft auf viele Fragen antworten konnten. Teils hatten eingesetzte Ermittler sogar Wissenslücken im Tatablauf offenbart.

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