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Homeoffice wird jetzt Pflicht

Arbeitnehmer können künftig nicht mehr frei entscheiden, ob sie im Büro arbeiten und damit einen Arbeitsplatz nutzen, der allen gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben genügt: Mit dem vom Bundestag beschlossenen neuen Infektionsschutzgesetz werden sie erstmals rechtlich verpflichtet, in ihrer Wohnung zu arbeiten, falls ihr Arbeitgeber ihnen das anbietet. Und der Arbeitgeber wiederum muss Arbeitnehmer nach Hause schicken, wo „keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. So gibt die am Mittwoch beschlossene neue Vorschrift vor.  

Dietrich Creutzburg

Bisher gab es nur eine Pflicht für Arbeitgeber, das Arbeiten im Homeoffice anzubieten, wo das möglich ist. Den Beschäftigten stand es aber frei, ob sie das Angebot annehmen oder trotzdem lieber ins Büro gehen. Wörtlich heißt es nun im Gesetz: „Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.“  

Ausnahmen sind möglich

Ob die neue Gesetzesvorschrift auch im Alltag eine verbindlichere Wirkung haben wird als die bisherigen Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung, ist allerdings nicht klar: Zum einen können Arbeitnehmer Ausnahmen geltend machen, warum das Arbeiten in der eigenen Wohnung für sie nicht zumutbar sei. Und zum anderen sind die neu gefassten Homeoffice-Regeln – anders als bisher – offenbar nicht mehr mit Bußgelddrohungen verknüpft.

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Mögliche Ausnahmen für Beschäftigte, die trotzdem nicht zu Hause arbeiten wollen, sind in den förmlichen Erläuterungen zum Gesetzentwurf aufgeführt: „Gründe, die dem entgegenstehen, können beispielsweise räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein“, heißt es dort. „Eine Mitteilung des Beschäftigten auf Verlangen des Arbeitgebers, dass das Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich ist, reicht zur Darlegung aus.“ Behauptet ein Arbeitnehmer, dass seine Wohnung ungeeignet sei, könnte dies demnach ausreichen. Kontrollbesuche des Arbeitgebers oder der Arbeitsschutzbehörde in der Wohnung dürften in der Regel unzulässig sein.  

Mehr Zwang würde dabei auch auf den Widerstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes stoßen, wie DGB-Chef Reiner Hoffman deutlich macht. „Dass Beschäftigte dieses Angebot grundsätzlich ernstnehmen müssen, ist in der jetzigen Situation richtig und wichtig“, sagte Hoffmann der F.A.Z. „Klar muss allerdings sein: Niemand darf gezwungen werden, im Homeoffice zu arbeiten.“ Wer nicht zu Hause arbeiten  könne, müsse dies durch Zuruf klären können. „Es darf kein aufwändiger Nachweis damit verbunden sein“, betonte er. „Und es dürfen keine Sanktionen drohen, wenn die Gründe von den Beschäftigten nicht genannt werden.“ 

Tatsächlich enthält das neue Gesetz keine konkrete Sanktionsdrohung in Sachen Homeoffice – sein Bußgeldparagraph wurde nur um mögliche Verstöße gegen andere neue Regeln wie die Ausgangssperren erweitert. Dies könnte sogar bedeuten, dass nun auch Arbeitgeber keine Strafe mehr fürchten müssen, falls sie kein Homeoffice anbieten. Mit der bisherigen Verordnung drohen Bußgelder bis 30.000 Euro. Im Umfeld der Regierungskoalition gab es die Vermutung, dass dieser Aspekt in der Eile übersehen worden sei. Union und SPD hatten die neue Homeoffice-Vorschrift in letzter Minute ins Gesetz eingefügt. 

Daneben hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) aber nun kurzfristig seine Ankündigung umgesetzt, die erst am Dienstag in Kraft getretenen Corona-Testvorschriften für Betriebe zu verschärfen. Damit müssen Betriebe künftig allen Beschäftigten mindestens zwei Tests je Woche anbieten. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch die geplante Änderungsverordnung, wie von kommender Woche an gelten soll. Die seit Dienstag gültige Verordnung schreibt im Regelfall ein Testangebot je Woche vor. Man müsse sich „mit ganzer Kraft gegen das Virus stemmen“, begründete Heil sein Vorgehen. Für Arbeitnehmer soll das Testen im Betrieb weiter freiwillig sein. 

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