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Homeoffice wird jetzt Pflicht

Arbeitnehmer können künftig nicht mehr frei entscheiden, ob sie im Büro arbeiten und damit einen Arbeitsplatz nutzen, der allen gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben entspricht: Mit dem vom Bundestag beschlossenen neuen Infektionsschutzgesetz werden sie erstmals rechtlich verpflichtet, in ihrer Wohnung zu arbeiten, falls ihr Arbeitgeber ihnen das anbietet. Der Arbeitgeber wiederum hat die Pflicht, Arbeitnehmer nach Hause schicken, wo „keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. So sieht es die neue Vorschrift in dem am Mittwoch beschlossenen Gesetz vor.  

Dietrich Creutzburg

Bisher gab es nur eine Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice im Rahmen des Möglichen anzubieten. Diesen stand es aber frei, ob sie das Angebot annehmen oder trotzdem lieber ins Büro gehen. Wörtlich heißt es nun in der neuen Vorschrift: „Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.“

Die sogenannte Angebotspflicht wurde insofern verschärft, als Ausnahmen bislang für alle „betriebsbedingten Gründe“ geduldet wurden – nun aber nur noch für „zwingende betriebsbedingte Gründe“. Sie betreffen insbesondere Tätigkeiten die sich ihrer Natur nach nicht für Homeoffice eignen, etwa Bauarbeiten oder Alten- und Krankenpflege.  

Ausnahmen sind möglich

Ob die neue Gesetzesvorschrift auch im Alltag eine verbindlichere Wirkung haben wird als die bisherigen Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung, ist allerdings nicht klar: Zum einen können Arbeitnehmer Ausnahmen geltend machen, warum das Arbeiten in der eigenen Wohnung für sie nicht zumutbar sei. Und zum anderen sind die neu gefassten Homeoffice-Regeln – anders als bisher – offenbar nicht mehr mit Bußgelddrohungen verknüpft.  

Tatsächlich bezieht sich der neu gefasste Bußgeldparagraph im Infektionsschutzgesetz zwar auf Verstöße etwa gegen Ausgangsbeschränkungen oder Versammlungsverbote. Rechtsfolgen einer möglichen Verletzung der Homeoffice-Pflicht sind aber nicht benannt. Im Ergebnis könnte dies bedeuten, dass nun auch Arbeitgeber keine Sanktion mehr fürchten müssen, falls sie kein Homeoffice anbieten. Über die bisherige Verordnung drohten ihnen bisher Bußgelder bis 30.000 Euro.

Im Umfeld der Regierungskoalition gab es am Mittwoch die Vermutung, dass Union und SPD im Bundestag diesen Sachverhalt in der Eile der Gesetzgebung übersehen haben könnten. Sie hatten die neue Homeoffice-Vorschrift erst in letzter Minute in den Gesetzentwurf eingefügt.  

Etwas klarer ist verhält es sich indes mit möglichen Ausnahmen für Arbeitnehmer, die trotzdem nicht zu Hause arbeiten wollen: „Gründe, die dem entgegenstehen, können beispielsweise räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein“, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. „Eine Mitteilung des Beschäftigten auf Verlangen des Arbeitgebers, dass das Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich ist, reicht zur Darlegung aus.“ Behauptet ein Arbeitnehmer, dass seine Wohnung ungeeignet sei, reicht dies demnach als Begründung aus. Kontrollbesuche des Arbeitgebers oder der Arbeitsschutzbehörde in der Privatwohnung dürften im Regelfall unzulässig sein.  

Daneben hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) allerdings nun kurzfristig seine Ankündigung umgesetzt, die erst am Dienstag in Kraft getretenen Corona-Testvorschriften für Betriebe zu verschärfen. Damit müssen Betriebe künftig allen Beschäftigen mindestens zwei Tests je Woche anbieten. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch seinen Vorschlag einer Änderungsverordnung, die damit voraussichtlich in der kommenden Woche in Kraft tritt. Mit der aktuellen Verordnung ist für diese Woche im Regelfall ein Testangebot je Woche vorgeschrieben. Betrieben die das nicht tun, drohen Bußgelder bis 30.000 Euro.  

„Wir befinden uns mitten in der dritten Welle und müssen uns mit ganzer Kraft gegen das Virus stemmen“, begründete Heil sein Vorgehen. Es stützt sich auch auf Beschlüsse der SPD-Fraktion vom Montag. „Der Schutz der Beschäftigten ist wichtiger als Profitmaximierung“, hatte diese den Ruf nach härteren Regeln für Arbeitgeber begründet. Für Arbeitnehmer soll das Testen im Betrieb hingegen weiterhin freiwillig  bleiben.  

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