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#Impfpflicht ab 18, ab 50 – oder gar nicht?

„Impfpflicht ab 18, ab 50 – oder gar nicht?“

Ab diesem Donnerstag berät der Bundestag über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht. Ihre Befürworter sehen darin eine nötige Maßnahme, um auf den kommenden Herbst vorbereitet zu sein und die Corona-Pandemie langfristig zu überwinden. Die Gegner bezweifeln die Notwendigkeit einer solchen Pflicht oder wollen sie auf unterschiedliche Weise modifizieren. Sie verweisen auf offene Fragen zur künftigen Belastung in den Krankenhäusern und zur Einschränkung der Grundrechte.

Aktuell sind laut Robert-Koch-Institut (RKI) 19,6 Millionen Menschen in Deutschland nicht geimpft, das entspricht 23,5 % der Bevölkerung. Darunter befinden sich vier Millionen Kinder im Alter von null bis vier Jahren, für die bisher kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht, sowie Erwachsene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, beispielsweise Schwangere.

Zur Diskussion im Bundestag stehen nun drei Gruppenanträge und zwei Gesetzentwürfe. Wir stellen sie vor.

Allgemeine Impfpflicht für alle Erwachsenen ab 18 Jahren

Parlamentarier aller drei Regierungsfraktionen haben diesen Gesetzentwurf vorbereitet. Als Wortführer trat der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese auf. Daneben waren der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen und die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr maßgeblich beteiligt. Die Maßnahme zielt auf den nächsten Herbst und Winter. In der Begründung heißt es, auch unter der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante des Corona-Virus könne „für vollständig geimpfte Personen aller Altersgruppen“ weiterhin von einem „sehr guten Impfschutz gegenüber einer schweren Covid-19-Erkrankung ausgegangen werden“, wenn auch eine Booster-Impfung erfolge. Weiterhin zeige sich für ungeimpfte Personen aller Altersgruppen ein deutlich höheres Risiko für eine Erkrankung und einen schweren Verlauf. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) unterstützen den Entwurf.

Was der Antrag vorsieht: Drei Impfungen für alle ab 18 Jahren, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland leben. Ab dem 1. Oktober 2022 sind dann alle volljährigen Menschen in Deutschland verpflichtet, über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörden und ihrer Krankenkasse vorzulegen. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit wird durch das Gesetz eingeschränkt.

Ausnahmen: Ausgenommen werden Personen, die „permanent oder vorübergehend“ nicht mit einem der zugelassenen Impfstoffe immunisiert werden können, sowie Schwangere im ersten Trimester. Untersuchungen durch einen Amtsarzt können angeordnet werden.

Wie die Bürger informiert werden sollen: Zunächst soll die Impfkampagne ein weiteres Mal erweitert werden. Dazu sollen erstmals alle erwachsenen Personen persönlich kontaktiert und von ihren Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Erst danach würde in einem zweiten Schritt eine allgemeine Impfpflicht für Personen eingeführt.

Sanktionen: Wer von Oktober an keine Impfung nachweisen kann, kann mit einem Zwangsgeld von maximal 25.000 Euro belegt werden. Eine Anordnung von Ersatzzwangshaft oder Erzwingungshaft sind ausgeschlossen. Auch Betretungsverbote könnten ausgesprochen werden, es soll jedoch zunächst eine Anhörung des Betroffenen stattfinden.

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