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#ING und DKB löschen früh

Eine Szene, wie sie oft in Deutschland vorkommt: Der nächste Handwerkerbesuch steht an und das vorliegende Angebot soll mit einem vorherigen Auftrag verglichen werden. Nichts scheint doch leichter als auf dem Konto nachzuschauen, wie viel Geld damals an den Handwerker überwiesen wurde. Das Problem findet sich schnell: Der im Online-Banking bereitgestellte Kontoauszug wurde nicht abgespeichert – nun ist er aus seinem elektronischen Postfach verschwunden. Ist das Dokument damit für immer verloren?

Nein, ist es nicht: Gesetzlich vorgeschrieben ist nach Handelsgesetzbuch Paragraf 257, dass eine Bank Kontoauszüge zehn Jahre lang aufbewahren muss. Das Finanzinstitut muss dem Kunden den Nachweis aber nicht zwingend während der gesamten Frist gewährleisten, sondern kann den freien Zugang zu den Dokumenten zeitlich einschränken und für eine Zweitbereitstellung eine Gebühr verlangen.

Die Nachlässigkeit, den Kontoauszug nicht abzuspeichern, könnte also teuer werden. Nachfragen der F.A.Z. haben ergeben, dass es bei der Bereitstellung von alten Kontoauszügen im Online-Banking bei deutschen Kreditinstituten erhebliche Differenzen gibt. Nur von wenigen Anbietern wird der Zugang zu alten Dokumenten innerhalb der Aufbewahrungsfrist zeitlich eingeschränkt.

DKB und ING sind Ausnahmen

Kunden der Deutschen Kreditbank (DKB) können ihre Auszüge während zwölf Monaten kostenfrei einsehen. Verschieben sie ein Dokument innerhalb dieser Frist in den Archivordner, so bleibt dieses auch darüber hinaus online aufrufbar. Geschieht dieser Schritt jedoch nicht, so muss der Kunde bei Bedarf eines alten Kontoauszugs eine Gebühr von 5 Euro pro Duplikat bezahlen – dies sei eine Maßnahme zur Kostendeckung, schreibt die DKB auf Nachfrage.

Bei der ING bleiben die Kontoauszüge während drei Jahren direkt verfügbar. Eine Zweitbereitstellung nach Ablauf der Frist sei im Leistungskatalog enthalten, eine digitale Zustellung kostenfrei. Bestellt der Kunde den Auszug auf dem Postweg, so würden allerdings die Portokosten in Rechnung gestellt. Beide Institute führen für die Beschränkung der Zugangsfrist Effizienzgründe an: Die Nachfrage nach alten Auszügen sei gering, weshalb Speicherkapazitäten anderswo besser angelegt seien.

Viele Anbieter löschen gar nicht

Die übrigen der insgesamt zwölf angefragten Finanzanbieter lassen den Zugang zu Kontoauszügen während der gesamten gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren uneingeschränkt zu, viele löschen die Auszüge auch danach nicht aus dem Kundenpostfach. Dies erfahren Kunden bei mehreren Anbietern allerdings erst dann, wenn sie die Informationen von den Internetseitenseiten der Anbieter direkt hinterfragen: Die Deutsche Bank schreibt in einem Leitfaden zum Online-Banking von einer Löschung nach 36 Monaten. Dabei handle es sich jedoch um eine veraltete Angabe, sagt eine Sprecherin auf Anfrage.

Tatsächlich gebe es mittlerweile keine zeitliche Befristung mehr. Ähnliche Aussagen kommen von der Postbank: In den „Informationen zu Ihrem Kontoauszug“ ist zu lesen, dass Kontoauszüge nur für zwölf Monate angezeigt werden. Seit Abschluss der Migration von Produktverträgen auf die IT-Plattform der Deutschen Bank sei diese Angabe jedoch nicht mehr korrekt. Neu blieben die Auszüge zeitlich unbeschränkt im Postfach, heißt es vom Pressesprecher. Beide Banken kündigen an, die irreführende Formulierung zeitnah von ihren Portalen zu entfernen.

Vertreter von drei angefragten Filialen der Sparkassen reagieren überrascht, als die F.A.Z. sie mit einer Zugangsfrist von zwölf Monaten konfrontiert. Nach Rücksprache mit dem Sparkassen- und Giroverband wird der Grund für das Missverständnis klar: Auf einer Ratgeberseite der Finanzgruppe wurde fälschlicherweise auf eine Löschung nach Fristablauf hingewiesen, obwohl es bei den Filialen keine Löschroutine gebe. Die Angabe wurde mittlerweile berichtigt.

Auch bei der Neobank N26 verläuft die Korrespondenz nicht ohne Komplikationen: Zunächst wird von der Pressestelle auf eine Zugriffsdauer von vier Jahren verwiesen, wobei eine Nachbestellung nicht gebührenpflichtig sei. Später heißt es: Eine Vierjahresfrist behalte sich N26 zwar vor, es werde davon jedoch gegenwärtig kein Gebrauch gemacht. Die Bank biete Kunden während der gesamten Laufzeit der Nutzungsvereinbarung uneingeschränkten Zugang zu Dokumenten.

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