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„Ist der Minijob ein Auslaufmodell?“
Für Angelika Schäfer kam die Corona-Krise zum ungünstigsten Zeitpunkt. Anfang vergangenen Jahres hatte sie gerade ihren Master in Kunstgeschichte an der Uni Frankfurt abgeschlossen, war auf Jobsuche, hatte ein bisschen was gespart und einen Minijob in einem kleinen Museum. Diesen verlor sie mit dem ersten Lockdown allerdings. Plötzlich hatte sie quasi kein Einkommen mehr und musste Hartz IV beantragen.
„Das hat sich wie ein Scheitern anfühlt“, erzählt sie. Und es dauerte: Das Jobcenter wollte erst Nachweise, dass ihr Mitbewohner nicht ihr Partner ist. Seit dem Winter hat sie eine feste Stelle. „Aber zwischenzeitlich wusste ich nicht, ob ich meine Miete noch bezahlen kann.“
Mit ihren Sorgen dürfte die 31-Jährige nicht alleine gewesen sein. Während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Pandemie durch umfangreiche Kurzarbeit gestützt wurde, ging die Zahl der Minijobber stark zurück: Nach Angaben der Minijobzentrale waren es Ende 2020 noch rund 6,1 Millionen – gut 870.000 weniger als ein Jahr zuvor. Vor allem in der Gastronomie fielen viele geringfügige Beschäftigungsverhältnisse weg, die oft von Schülern, Studenten, Rentnern oder Hausfrauen ausgeübt werden.
Kein Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld
Die Corona-Pandemie habe die Schwächen des deutschen Arbeitsmarktes deutlich vor Augen geführt, schreiben die Ökonomen Tom Krebs und Martin Scheffel in einer am Mittwoch veröffentlichten Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Vielen Haushalten im unteren Einkommensbereich sei „ein erheblicher Teil“ ihres Einkommens weggebrochen. Ein Grund sei die mangelnde Absicherung: Minijobbeschäftigte zahlen – mit Ausnahme der Rentenbeiträge, von denen sie sich befreien lassen können – keine Steuern oder Sozialabgaben, verdienen also brutto wie netto. Dadurch haben sie jedoch keinen Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld.
Samstags um 9.00 Uhr
Die Forscher plädieren daher für eine Reform: Durch eine Sozialabgabenpflicht ab dem ersten verdienten Euro wollen sie Minijobs in ihrer heutigen Form abschaffen und zugleich untere Einkommen bis zu einer Grenze von 1800 Euro entlasten, um für mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu sorgen. Ihren Berechnungen zufolge könnten so bis zum Jahr 2030 rund 160.000 zusätzliche Teilzeit- und 5000 Vollzeitstellen entstehen. Bisher werden bis zu einer Grenze von 1300 Euro geringere Beitragssätze fällig. Die Kosten für den Staat beliefen sich auf 4,54 Milliarden Euro im ersten Jahr. Von 2041 sollen die Einnahmen die Kosten übersteigen.
Union und FDP wollen Verdienstgrenzen anpassen
Im Grundsatz deckt sich der Vorschlag mit den Forderungen von Grünen und SPD, die Minijobs ebenfalls abschaffen wollen, auch sie sehen Ausnahmen für Rentner oder Studenten vor. So heißt es im Wahlprogramm der SPD, Ziel sei es, „alle Beschäftigungsverhältnisse in die soziale Sicherung einzubeziehen“. Die Sozialbeiträge sollten für Einkommen bis 1600 Euro gesenkt werden.
Union und FDP hingegen wollen Minijobs erhalten und die Verdienstgrenzen anpassen. Konkret schlagen CDU und CSU eine Anhebung auf 550 Euro vor; die mit Blick auf den Mindestlohn regelmäßig überprüft werden soll. Die FDP will die Minijobgrenze gleich dynamisch an die Mindestlohnentwicklung koppeln, weil Minijobber bisher durch höhere Mindestlöhne nicht mehr verdienen, sondern die Stundenzahl reduzieren.
Die beiden Forscher Krebs und Scheffel wiederum schlagen vor, durch eine Entlastung niedriger Einkommen und ein schrittweises Anheben der Sozialbeiträge dafür zu sorgen, dass sich für geringfügig Beschäftigte eine Teilzeitbeschäftigung mehr lohnt. Bisher zahlen sie ab einer Verdienstschwelle von 450 Euro sprunghaft rund 10 Prozent Sozialabgaben, diese sollen halbiert werden und nach und nach bis auf 20,2 Prozent bei einem Bruttoeinkommen von 1800 Euro steigen. Aus ihrer Sicht würde das einen Weg raus aus der sogenannten „Minijobfalle“ ermöglichen.
IW-Fachmann: „Einen Gewinn sehe ich für die Betroffenen nicht“
Auch Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Reform die fehlenden Anreize zur Mehrarbeit beseitigen könnte. Offen bleibe aber, ob die unmittelbar einsetzende Abgabenpflicht das Hauptproblem sei oder andere Faktoren einer Ausweitung der Arbeitszeit im Wege stehen – das könnten etwa fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten sein.
Auch wollten einige Arbeitnehmer womöglich gar nicht mehr arbeiten. Schäfer hat darüber hinaus Zweifel, ob die Reform mit Blick auf die soziale Absicherung viel bringt. „Einen Gewinn sehe ich für die Betroffenen nicht“, sagte er der F.A.Z. Wer bisher und künftig 300 Euro im Monat verdiene, bekomme durch seine Beiträge keinen nennenswerten sozialen Schutz. „Weder die Leistungen der Arbeitslosen- noch der Rentenversicherung wären ansatzweise existenzsichernd.“
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