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#Italien: Migranten dürfen nicht an libysche Küstenwache übergeben werden

Das oberste Gericht Italiens hat die Überstellung von Migranten an die libysche Küstenwache als Straftatbestand eingestuft. Die Städte des nordafrikanischen Landes könnten nicht als sicheren Häfen gelten.

Das Oberste Gericht Italiens hat die Überstellung geretteter Bootsmigranten im Mittelmeer an die libysche Küstenwache als Straftatbestand geächtet. Wenn Bootsmigranten, die von Handelsschiffen, Fischtrawlern oder anderen Schiffen im zentralen Mittelmeer aufgenommen wurden, hernach an die libyschen Behörden zur Rückführung in das nordafrikanische Bürgerkriegsland übergeben würden, dann werde damit das Delikt der „Aussetzung minderjähriger oder handlungsunfähiger Personen in einer Gefahrensituation sowie der willkürlichen Ausschiffung und Aussetzung von Personen“ begangen, entschieden die Richter des Kassationsgerichts in Rom am Freitagabend.

Weil Libyen nicht den Ansprüchen eines „sicheren Hafens“ genüge, heißt es in dem Urteil, verstoße eine Rückführung von Bootsmigranten in das Land stets gegen einschlägige internationale Rechtsnormen, namentlich gegen Artikel 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach alle Signatarstaaten die Rechte und Freiheiten jedes Individuums gleich welcher Herkunft und Staatsangehörigkeit zu schützen haben.

Grundsatzurteil in letzter Instanz

Das Grundsatzurteil des Obersten Kassationsgerichts erging in letzter Instanz im Verfahren gegen den Kapitän des Versorgungsschiffes Asso Ventotto, der am 30. Juli 2018 in internationalen Gewässern nahe einer von einem libysch-italienischen Konsortium betriebenen Bohrinsel 101 Migranten von einem seeuntauglichen Boot aufgenommen und diese anschließend im Hafen von Tripolis der libyschen Küstenwache übergeben hatte.

Unter den Bootsmigranten befanden sich fünf schwangere Frauen und fünf Minderjährige. Der Kapitän war in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Mit der Entscheidung des Obersten Gerichts ist das Urteil gegen den italienischen Kapitän Giuseppe Sotgiu nun rechtskräftig.

Der Gründer der italienischen Nichtregierungsorganisation „Mediterranea Saving Humans“, Luca Casarini, begrüßte das Urteil, weil damit endgültig klargestellt worden sei, „dass die sogenannte ,libysche Küstenwache‘ keine Seenotrettung ‚koordinieren‘ kann, weil sie nicht in der Lage ist, gemäß internationalen Rechtsvorschriften die Achtung der Menschenrechte von Schiffbrüchigen zu gewährleisten“.

Klage gegen frühere Vereinbarungen

Casarini kündigte an, seine Organisation, die das Rettungsschiff Mare Jonio betreibt, sowie andere private Seenotretter würden nun in einer Sammelklage sämtliche Vereinbarungen italienischer Regierungen mit der Regierung in Tripolis zur Rückführung von Bootsmigranten vor Gericht anfechten.

Zu diesen Vereinbarungen zählen die 2017 vom damaligen sozialdemokratischen Innenminister Marco Minniti vereinbarte erste Absichtserklärung mit Tripolis zur Rückführung von Migranten sowie die von folgenden Regierungen in Rom geschlossenen Nachfolgevereinbarungen mit den libyschen Behörden.

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