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#Joy-Con-Drift: Kanadische Anwaltskanzlei bereitet weitere Sammelklage vor

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Joy-Con-Drift: Kanadische Anwaltskanzlei bereitet weitere Sammelklage vor

Foto von Magnus Engø

Das Thema Joy-Con-Drift wird Nintendo auch noch weiterhin beschäftigen. Eine kanadische Anwaltskanzelei droht Nintendo mit einer Sammeklage wegen dem mittlerweile allseits bekannten Problem der Joy-Con Analogsticks.
Immer wieder berichten Switch-Besitzer, dass die abnehmbaren Joy-Cons der Nintendo Switch Bewegungen aufzeichen, die vom Spieler gar nicht vorgenommen wurden. Dies führt zu kuriosen Erscheinungen beim Spielen. So bewegen sich etwa Charaktere plötzlich von selbst in eine Richtung oder die Navigation in Menüs spielt verrückt. Tritt der Fehler auf, sind die Joy-Cons in den meisten Fällen unbrauchbar zur Weiterbenutzung, wobei das Problem in unterschiedlichen Ausprägungen auftritt.
Die kanadische Anwaltskanzlei Lambert Avocat hat nun eine Genehmigung für eine Sammeklage gegen Nintendo angefordert. Als Begründung gibt die Kanzlei an, dass die Joy-Con-Controller eines Mandaten bereits nach elf Monaten unbrauchbar werden und selbst eine Reparatur nur kurzzeitig Abhilfe schaffen konnte. Die Kanzlei fordert eine Entschädigung für alle Verbraucher in Quebec, die eine Nintendo Switch, Nintendo Switch Lite oder Joy-Cons nach dem 1. August 2017 gekauft haben.
Bereits seit der Veröffentlichung der Nintendo Switch soll das Problem mit dem Joy-Con-Drift auftauchen. Lange hat Nintendo das Thema ausgesessen, sich aber im letzten Jahr zumindest zu einer Entschuldigung hinreißen lassen. Geholfen hat Nintendo dies nicht: in Paris und Seattle wurden ebenfalls bereits Verfahren gegen Nintendo eingeleitet.

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