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#Jugendstrafen nach Stuttgarter Krawallnacht

Jugendstrafen nach Stuttgarter Krawallnacht

Das Stuttgarter Landgericht hat zwei gewalttätige Männer im Alter von 17 und 19 Jahren zu Haftstrafen nach Jugendstrafrecht verurteilt. Beide hatten sich an den Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 beteiligt.

Den 17 Jahre alten Mann verurteilte das Gericht zu einer Haftstrafe nach Jugendrecht von vier Jahren und drei Monaten. Das Gericht sah es als nachgewiesen an, dass er Landfriedensbruch begangen und einen Polizisten in der Krawallnacht schwer verletzt hat. Außerdem soll er gegen den Kopf eines Studenten getreten haben, der am Boden lag. Den 19 Jahre alten Begleiter verurteilte das Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zehn Monaten. Beide Männer gehören zu den insgesamt 130 Verdächtigen, gegen die nach den Krawallen ermittelt wurde.

Die Vorfälle in der Sommernacht, bei der einige Polizisten schwer verletzt und viele Geschäfte in der Stuttgarter Innenstadt demoliert worden waren, hatten eine politische Diskussion über Sicherheit im öffentlichen Raum und die Integrationsschwierigkeiten von Jugendlichen aus Einwandererfamilien nach sich gezogen. Mittlerweile ist in Stuttgart die Polizeipräsenz deutlich erhöht und die Beleuchtung des Schlossgartens verbessert worden.

Erst vor knapp zwei Wochen war es in der Stuttgarter Innenstadt abermals zu Ausschreitungen gekommen. Die Polizei hatte in der Nacht auf den 28. Februar eine Gruppe Jugendlicher kontrolliert, die sich nicht an die Corona-Regeln, das Abstandsgebot und das Alkoholverbot gehalten hatten. Etliche hatten daraufhin aggressiv reagiert, es bildeten sich Sprechchöre gegen den Polizei-Einsatz. Flaschen und Steine waren in Richtung der Beamten geworfen worden.

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