#Kein Geld für Nebenkosten und Gasrechnung? Das kannst du tun
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„Kein Geld für Nebenkosten und Gasrechnung? Das kannst du tun“
Nicht nur die Strompreise erreichen neue Höchststände und machen die Kilowattstunde so teuer wie noch nie. Auch Gas wird jetzt richtig teuer. Während die Regierung auf die Strompreisbremse tritt jedoch weiterhin über andere finanzielle Herausforderungen streitet, flattern den Menschen in Deutschland derzeit Preiserhöhungen und vielerorts die Nebenkostenabrechnung ins Haus. Doch was, wenn man nicht genug Geld für eine Nachzahlung der Nebenkosten oder der Gasrechnung hat? Hilfe gibt es vom Staat, nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Angestellte.
Nebenkosten und Gasrechnung: Der Staat hilft
Hat man die Abrechnung über die Nebenkosten oder die Gasrechnung erhalten, sollte man zunächst prüfen, ob die Abrechnung korrekt ist, empfiehlt die Verbraucherzentrale. „Stimmen die Zählernummer und der Anfangs- und Endzählerstand? Ist der korrekte Preis angegeben und der neue Abschlag korrekt berechnet? Sind Ihre Zahlungen richtig verbucht? Wenn Ihre Rechnung falsch ist, können Sie diese beanstanden“, rät Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.
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Ist die einmalige Nachzahlung für Nebenkosten oder Gas so hoch, dass man sie im Monat der Rechnungsstellung nicht aus dem Einkommen zahlen kann, besteht gegebenenfalls der Anspruch auf ergänzende Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt. Und das nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Rentner und Angestellte. Denn: Arbeitsamt und Sozialamt sind verpflichtet, Miet- und Heizkosten zu übernehmen, erklärt der Verbraucherschutz. Das gilt auch für Nachzahlungen für Nebenkosten oder Gas.
Eines sollte man dabei aber unbedingt beachten: „Wichtig ist, dass Sie den Antrag in dem Monat stellen, in dem die Nachzahlung fällig wird. Ansonsten wertet das Jobcenter die Nachzahlung als Schulden, die nicht unter den Hartz IV-Anspruch fallen“, erklärt Ballod.
Auch Rentner und Angestellte können sich Hilfe holen
Auch Rentner können bei einmalig hohen Nachzahlungen von Nebenkosten und Gasrechnungen beim Sozialamt den Anspruch auf vorübergehende ergänzende Grundsicherung im Alter geltend machen. Bei hohen einmaligen Nachzahlungen werde es auch für Haushalte „bis weit in die Mittelschicht hinein“ möglich sein, Leistungen beim Jobcenter beantragen zu können, sagt Christoph Krüßmann, Berater beim Stromspar-Check der Caritas in Konstanz, der taz.
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Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialhilfe hat, kann mit dem Vermieter oder Energieversorger klären, ob eine Ratenzahlung infrage kommt. Wichtig: Man sollte darauf achten, dass man sowohl die geforderten Raten als auch die laufenden Abschläge für Gas und Nebenkosten über einen längeren Zeitraum aus dem verfügbaren Einkommen bezahlen kann.
Bildquellen
- Sozialamt und Jobcenter helfen auch Rentnern und Angestellten: Julian Hochgesang / Unsplash
- Kein Geld für Nebenkosten und Gasrechnung? Das kannst du tun: Blasius Kawalkowski
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