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#Kramp-Karrenbauer vertagt Entscheid über Sturmgewehr

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Kramp-Karrenbauer vertagt Entscheid über Sturmgewehr

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hat sich dazu entschlossen, den Auftrag für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr nicht mehr in dieser Legislaturperiode zu vergeben. Das geht aus einer Bestellliste von Anfang Mai hervor, in welcher der symbolträchtige Rüstungsauftrag nicht mehr aufgeführt ist. Die Ministerin hatte bislang vorgehabt, noch vor der Bundestagswahl ein neues Sturmgewehr präsentieren zu können. Bis Ende Juni sollte die Beschaffung des „Systems Sturmgewehr“ dem Haushaltsausschuss (Titelnr. 1405/554 10) vorgelegt werden.

Die Kehrtwende dürfte mit dem seit Monaten geführten Streit über die Vergabe zwischen den Bietern C.G. Haenel und Heckler & Koch (HK) zu tun haben. Die Firma Haenel hatte die Ausschreibung im Wert von mehr als 200 Millionen Euro für 120.000 neue Ordonnanzwaffen der Streitkräfte im vorigen Spätsommer zunächst überraschend gewonnen.

Nach Bekanntwerden diverser Vorwürfe, unter anderem wegen angeblicher Patentrechtsverletzungen, hatte das Verteidigungsministerium die Vergabe jedoch kurz darauf wieder aufgehoben. Wie sich herausstellte, waren die Patentvorwürfe dem zuständigen Rüstungsamt bekannt gewesen und dort ignoriert worden. Auch eine erste Rüge des unterlegenen Bieters HK hatte die Koblenzer Vergabebehörde mit einem knappen Bescheid abgewiesen. Erst auf juristisches Nachfassen hin und nach Befassung durch die Leitungsebene des Ministeriums war die Vergabe zurückgenommen worden.

Entscheidung nächste Woche?

Nach Anfertigung mehrerer Gutachten, die dem Vernehmen nach allerdings nicht eindeutig sein sollen, wurde die Firma Haenel, die einem Rüstungskonzern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten gehört, dann ganz vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleichzeitig teilte das Ministerium mit, man wolle nun doch HK beauftragen.

Gegen den Ausschluss ist Haenel nun mit einem Nachprüfungsantrag vorgegangen, der unter dem Aktenzeichen VK1-34/21 in Bonn geführt wird und über den am Dienstag die Vergabekammer des Kartellamts in der früheren Bundeshauptstadt verhandelt hat. Dabei erhielten Haenel und HK Gelegenheit, ihre Standpunkte mit dem Gericht zu diskutieren.

Einen Entscheid gab es am Dienstag von Seiten des Gerichts nicht. Es hatte vorab nicht einmal den Verhandlungstermin öffentlich gemacht und diesen erst auf F.A.Z.-Nachfrage bestätigt. Wie zu erfahren war, wird nun für Freitag kommender Woche mit einem Beschluss gerechnet. Sollte der Rüge stattgegeben werden, wäre das für das Ministerium und das Beschaffungsamt eine Blamage. Die Entscheidung der Vergabekammer dürfte auch Auskunft über anschließende Klageaussichten geben. Haenel hatte bereits angekündigt, juristisch in die nächste Runde zu gehen und vor das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zu ziehen.

Sollte Haenel recht bekommen, wäre wiederum HK der unterlegene Bieter und könnte ebenfalls vor dem OLG Düsseldorf dagegen Rechtsmittel einlegen. Zudem stehen Entscheidungen in den Patentstreitigkeiten der Kontrahenten aus. Wie inzwischen bekannt wurde, wird nun auch gegen HK der Vorwurf erhoben, seinerseits Patentrechte verletzt zu haben, diesmal von einem Magazinhersteller. Das könnte die Beschaffung weiter in die Länge ziehen.

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