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#Kritik an Strafbefehlen: Es soll nicht immer die Ärmsten treffen

Verurteilungen per Strafbefehl sind umstritten. Kritiker sagen, dadurch würden Menschen am Rand der Gesellschaft benachteiligt. In Frankfurt beginnen nun Strafverteidiger und die Goethe-Uni ein Projekt, das Daten liefern soll.

In Deutschland können Menschen verurteilt werden, ohne vor Gericht gestanden zu haben. Möglich ist das mit dem Strafbefehlsverfahren. Es gilt für geringfügige Vergehen, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Bei einem Strafbefehl setzt das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine zu bezahlende Strafe in Tagessätzen fest, ohne dass es eine öffentliche Hauptverhandlung gegeben hat.

Für den Verurteilten kann das ein Vorteil sein. Für die ohnehin schon überlastete Justiz ist es das allemal, weil Delikte so schneller abgehandelt werden können. Die Möglichkeit wird gerne genutzt, zeigen die Zahlen: Mehr als 40.000 Strafbefehle haben Hessens Staatsanwaltschaften im vergangenen Jahr beantragt, rund ein Viertel davon am Amtsgericht Frankfurt.

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