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#Lauterbach kündigt Ausnahmen für Kliniken und Heime an

Dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zufolge soll das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen großzügige Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, Pflege- und Reha-Einrichtungen beinhalten. „Wir werden nicht zulassen, dass steigende Energie- und Heizkosten Krankenhäuser in ihrer Existenz gefährden“, sagte Lauterbach der „Bild am Sonntag“.

Der Staat garantiere die Daseinsvorsorge. Dazu gehöre auch, „dass wir Defizite ausgleichen, die selbst gut arbeitende Kliniken nicht zu verantworten haben“, sagte der SPD-Politiker. Konkret solle es den genannten Einrichtungen möglich sein, auch nach Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes von der Pflicht zur Umstellung auf klimafreundliche Energien befreit zu werden, wenn sie ihre Heizung erneuern müssen.

Gesundheitseinrichtungen erhalten 2,5 Milliarden Euro

Voraussetzung solle sein, dass die Investitionen sonst eine unverhältnismäßige Belastung für die Gesundheitseinrichtungen darstellen und die Aufrechterhaltung des Betriebs gefährden würden. Die Zeitung berichtete weiter, Lauterbach werde den Einrichtungen 2,5 Milliarden Euro zusätzlich als Ausgleich für Steigerungen indirekter Energiekosten zur Verfügung stellen, etwa für gestiegene Kosten für Wäschereien.

Das Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass von 2024 an soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Laut Förderkonzept soll es für alle Bürger im selbst genutzten Wohneigentum wie bisher eine Grundförderung für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung geben. Der Fördersatz soll auf 30 Prozent vereinheitlicht werden.

Zusätzlich soll es unter bestimmten Voraussetzungen Zuschläge in Form von „Klimaboni“ geben. FDP-Parteichef Christian Lindner sagte auf dem FDP-Parteitag am Freitag, der Entwurf sei „noch nicht das, was am Ende vom Bundestag beschlossen werden sollte“.

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