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#Lindner droht mit Klage in Karlsruhe

Lindner droht mit Klage in Karlsruhe

Die Ausgangsbeschränkungen sind für viele Menschen das sichtbarste Zeichen vermeintlicher staatlicher Gängelung, weil sie die Bewegungsfreiheit massiv einschränken. Die geplanten Ausgangssperren im „Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100 von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens sind nicht nur der Opposition im Bundestag ein Dorn im Auge, sondern auch unter Verfassungsrechtlern umstritten. Gerade hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem Eilverfahren die Ausgangssperre gekippt. Die Stadt hatte wegen der hohen Corona-Inzidenz verfügt, dass niemand zwischen 21 und 5 Uhr ohne triftigen Grund die Wohnung verlassen darf. Vor zwei Tagen war es das Verwaltungsgericht Arnsberg, das die Ausgangssperre im Märkischen Kreis beendete. Nun will der Kreis die Allgemeinverfügung verbessern, bevor das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden hat.

Heike Schmoll

Heike Schmoll

Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

In einer hitzigen Debatte bei der ersten Lesung im Bundestag drohte der FDP-Partei-und Fraktionsvorsitzende Christian Lindner gar mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe, wenn auf die Bedenken gegen die Ausgangssperre nicht eingegangen werde. In seinen Augen ist nicht zu vermitteln, dass ein geimpftes Ehepaar aufgrund eines Ausbruchs kilometerweit in einem einzelnen Betrieb daran gehindert werden soll, „alleine nach 21 Uhr vor die Tür zu treten zum Abendspaziergang“, sagte Lindner.

Kein Allheilmittel

Er verwies auf den wissenschaftlichen Beirat der französischen Regierung, der Zweifel an der Wirkung der Ausgangssperren geäußert hatte. Trotz der zwei Monate gültigen Ausgangssperre ab 18 Uhr im gesamten Land, waren täglich 20.000 bis 25.000 neue Fälle registriert worden. Die Biostatistikerin Chloé Dimeglio in Toulouse, die ein Modell für eine Metropole mit 500.000 Einwohnern entwickelt hatte, stellte fest: „Unserer Forschung nach hat die Ausgangssperre die Zahlen sogar nach oben getrieben“, die Positivrate war noch stärker gestiegen als sie vermutet hatte.

Bundeskanzlerin Angela Merkel verteidigte dagegen die Ausgangssperre mit Verweis auf Großbritannien, Portugal und Irland. Ausgangsbeschränkungen seien keine neue Erfindung, sondern längst im Infektionsschutzgesetz angelegt, sie nehme die wissenschaftlichen Einwände dagegen sehr ernst. Es gehe auch nicht darum, den Aufenthalt an der frischen Luft zu verhindern, sondern darum, abendliche Besuche – oft unter Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel – zu reduzieren.

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Merkel ließ keinen Zweifel daran, dass sie Ausgangsbeschränkungen allein nicht für ein Allheilmittel hält, wohl aber deren Wirkung in Kombination mit anderen Maßnahmen wie strengen Kontaktbeschränkungen für hoch hält. Die Vorteile dieser Maßnahme überwögen die Nachteile. Die Intensivmediziner sendeten einen Hilferuf nach dem anderen. „Wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden“, fragte sie. „Wir dürfen die Ärzte und Pflege nicht alleinlassen. Alleine können sie den Kampf gegen das Virus in dieser dritten Welle auch mit bester medizinscher Kunst und dem aufopferungsvollsten Einsatz nicht gewinnen“.

„Das Virus verzeiht keine Halbherzigkeiten“

Sie beschwor den Bundestag, die bundesweite Notbremse gegen die dritte Coronawelle so schnell wie möglich zu verabschieden – ein beschleunigtes Verfahren mit kürzeren Beratungsfristen war am Widerstand von FDP und AfD gescheitert. Am Mittwoch soll sie im Bundestag beschlossen werden, dann muss noch der Bundesrat zustimmen, der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen und es im Amtsblatt veröffentlicht werden.

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