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#„Maklervertrag abschließen“ – Was heißt das eigentlich?

„„Maklervertrag abschließen“ – Was heißt das eigentlich?“




Wer eine neue Immobilie sucht, wird schon bei der ersten Anfrage gebeten, den Maklervertrag abzuschließen. Aber was bedeutet das und vor allem: Fallen gleich Kosten an? „Nein“, verrät Tim Winterfeld vom ImmobilienCenter der Stadtsparkasse Augsburg. „Eigentlich ist alles wie früher.“

Endlich ist es so weit: Der Traum von den eigenen vier Wänden soll realisiert werden. Auf der Suche nach einer geeigneten Immobilie stöbere ich im Internet. Dann ist da plötzlich das perfekte Objekt: es wird im Portfolio des ImmobilienCenter der Stadtsparkasse Augsburg angeboten. Jetzt bloß keine Zeit verlieren! Aufgeregt gebe ich an, dass ich interessiert bin, das Exposé möchte. Aber was ist das: Ich muss jetzt schon den Maklervertrag abschließen? Und vor allem: Muss ich dann jetzt schon was zahlen? „Der Interessent bestätigt mit dem Klick, dass beim Kauf der Immobilie eine Maklercourtage fällig wird. Bis zum Kaufvertragsabschluss beim Notar sind jedoch alle Dienstleistungen unverbindlich und kostenfrei“, erklärt Tim Winterfeld, Immobilienmakler bei der Stadtsparkasse Augsburg. „Die Maklercourtage beträgt insgesamt sechs Prozent plus Mehrwertsteuer, wobei Käufer und Verkäufer jeweils die Hälfte bezahlen.“

Seit Dezember 2020 gibt es eine neue gesetzliche Grundlage, die bei einem Maklervertrag die Textform erfordert. „Früher kam ein Maklervertrag stillschweigend, durch konkludentes Handeln zustande. Der Vertragsabschluss erfolgte allein durch die Anfrage des Exposés und die darauffolgende Zusendung.“, erläutert Winterfeld. Die Gebühren fallen übrigens für die konkrete Vermittlung an: Schließlich kümmern sich die Expert:innen des Immobiliencenters der Stadtsparkasse Augsburg um jeden Schritt: Von der Preisermittlung, der Exposé-Erstellung, die Durchführung der Besichtigungen, bis hin zum Kaufvertrag beim Notartermin, genießen Käufer und Verkäufer eine professionelle rundum Betreuung.

Maklergebühr fällt erst nach dem Notartermin an

Aber was heißt das nun und noch wichtiger: Was passiert, wenn ich das auserwählte Objekt nach der Besichtigung doch nicht mehr erwerben möchte? Schließlich wird dem Vertrag schon im Voraus, noch vor der Zusendung des Exposés, zugestimmt. „Keine Sorge, mit dem Abschließen des Maklervertrages, bestätigen Sie uns lediglich, dass Sie damit einverstanden sind, dass beim Kauf der Immobilie die Maklergebühr anfällt. Solange kein Kauf stattfindet, fällt auch keine Maklergebühr an“, beruhigt Tim Winterfeld.

Kostenlose Beratung beim Immobiliencenter der Stadtsparkasse

Die Maklercourtage wird also erst fällig, wenn der Kunde über das ImmobilienCenter der Stadtsparkasse Augsburg sein Eigenheim kauft. „Alles bis zum Notartermin, also auch die Beratung und die Besichtigung bleibt weiterhin unverbindlich und preisfrei“, versichert Winterfeld Ich kann also beruhigt das Exposé meiner Vielleicht-Immobilie bestellen – und wenn ich in ein paar Jahren doch andere Pläne habe, kann ich mich von den Profis vom ImmobilienCenter der Stadtsparkasse Augsburg beraten lassen: Mit individuellen Modellen, wie zum Beispiel Sale and Lease Back gibt’s für jede Situation die passende Wohn-Lösung.

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