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#Drei Stufen bis zur gefürchteten Rationierung

„Drei Stufen bis zur gefürchteten Rationierung“

Was schon Jahre in der Schublade liegt, ist nicht notwendigerweise veraltet. Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ ist Jahre vor der aktuellen Bedrohungslage entstanden, seine Grundlage ist noch älter: Die sogenannte SoS-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats der Staat- und Regierungschefs „über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung“ datiert vom Oktober 2017.

Deutschland nutzt die Regelungen aber zum ersten Mal. Vor Berlin hatten angesichts der russischen Drohungen bereits Italien am 26. Februar und Lettland am 9. März die erste Warnstufe ihrer auf der SoS-Verordnung basierenden Gasnotfallpläne aktiviert. Es wird damit gerechnet, dass nach dem heutigen Treffen der europäischen Gas Coordination Group weitere Staaten diesen Schritt gehen werden.

Der deutsche Notfallplan besteht aus drei Eskalationsebenen. Die am Mittwoch von Bundeswirtschafts- und Energieminister Robert Habeck (Grüne) ausgerufene Frühwarnstufe ist gemäß SoS-Regelung dann zu aktivieren, „wenn es konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- und Notfallstufe führt“.

Regierung versucht, zu beschwichtigen

Die Regierung, die Bundesnetzagentur und andere Akteure beschwichtigten am Mittwoch immer wieder, der Schritt sei nur eine Vorsichtsmaßnahme. Die deutsche Gasversorgung sei sicher, es gebe keine Engpässe und man hoffe, keine schärferen Mittel anwenden zu müssen. Tatsächlich aber signalisiert schon Stufe 1 eine ernste Lage, denn die zugrundeliegende Einschätzung muss so handfest sein, dass die Zuspitzung „wahrscheinlich“ ist und dass sie zu einer „erheblichen“ Einschränkung der Gaslieferungen führt. Anschließend könnten die Ausrufung des „Alarms“ und des „Notfalls“ folgen.

In der Alarmstufe droht die Störung der Versorgung nicht nur, sondern sie wird explizit festgestellt. Dennoch wird der Markt in der Lage gesehen, die Nachfrage weiter zu bewältigen. Anders ist es auf der letzten Sprosse des Gefahrenabwehrplans, beim Notfall. Hier sind die Verwerfungen je nach Formulierung „außergewöhnlich“, „erheblich“, „beträchtlich“, und der Markt schafft es nicht mehr allein, Angebot und Nachfrage in Einklang zu bringen. Dann kann der Staat eingreifen, um besonders geschützte Kunden bevorzugt zu versorgen, etwa Privathaushalte oder medizinische Einrichtungen. Bei andere könnte er die Gasversorgung rationieren.

Stufe 3 nutzt als einzige, wie es heißt, „ein hoheitliches Instrumentarium, um die Versorgung zur Deckung des lebenswichtigen Bedarfs sicherzustellen“. Diese öffentlichen Eingriffe dürfen nach deutschem Recht nur nach Feststellung eines Notfalls erfolgen. Alle drei Stufen setzt die Bundesregierung durch Verordnung in Kraft und muss sie in der Presse bekanntmachen. Sie müssen nicht hintereinander erfolgen, theoretisch kann auch sofort der schwerstmögliche Ernstfall ausgerufen werden.

Der Frühwarnstufe, in der wir uns jetzt befinden, liegen einzelne oder mehrere Störungen zugrunde, etwa lang andauernde niedrige Speicherfüllstände, verringerte Gasströme an wichtigen Einspeisepunkten, der „Ausfall wichtiger Aufkommensquellen“, in diesem Falle aus Russland, oder die Ausrufung von Krisenstufen in der Nachbarschaft. Für die Versorgung ändert sich damit erst einmal nichts. Die EU-Binnenmarktregeln gelten uneingeschränkt weiter, die Gasversorgungsunternehmen sowie die Fernleitungs- und -verteilnetzbetreiber arbeiten wie gewohnt.

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