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#Messerstecher bereits wegen Gewalttat vorbestraft

Messerstecher bereits wegen Gewalttat vorbestraft

Nach dem gewaltsamen Tod eines 25 Jahre alten Afghanen in einer Flüchtlingsunterkunft in Großkrotzenburg bei Hanau in Hessen verlangen die Bewohner der Einrichtung Aufklärung von den Behörden. 38 Personen der Gemeinschaftsunterkunft  unterschrieben einen offenen Brief an Landrat Thorsten Stolz (SPD) und den Großkrotzenburger Bürgermeister Thorsten Bauroth (parteilos).

Luise Glaser-Lotz

Laut Polizeibericht kam es Mitte Januar zu einem Streit zwischen dem 22 Jahre alten Niaz aus Afghanistan und einem 33 Jahre alten Somalier. Dabei wurde der jüngere Mann mit Messerstichen getötet. Er starb in der Unterkunft. Wie seine damaligen Mitbewohner in dem Brief schildern, verblutete der junge Mann vor der Fluchttür der Einrichtung. Sie fragen, ob sein Tod zu verhindern gewesen wäre. Bei dem mutmaßlichen Täter habe es sich um einen verurteilten Straftäter gehandelt, der vor seinem Aufenthalt in Großkrotzenburg eine Haftstrafe verbüßt habe, nachdem er in einer Unterkunft in Maintal ebenfalls einen Mitbewohner mit einem Messer attackiert und verletzt habe. Das sei in der Gemeinschaftsunterkunft nicht bekannt gewesen.

Täter war psychisch auffällig

„Niemand hat uns vor der Gefährlichkeit dieses Mannes gewarnt, mit dem wir aber dieselbe Unterkunft und das heißt dieselben Flure, manche dieselbe Küche und einer von uns sogar sein Schlafzimmer teilen mussten“, heißt es in dem Schreiben. Da der Somalier weder Deutsch noch Englisch gesprochen habe, sei die Kommunikation mit ihm schwierig gewesen. Sein Verhalten beschreiben die Mitbewohner als psychisch auffällig und bedrohlich gegenüber anderen Bewohnern. Stets habe er ein Messer bei sich gehabt.

Mehrmals wandten sich die Briefschreiber nach ihrer Darstellung deshalb an den zuständigen Asylbetreuer und seinen Vorgesetzten. Sie seien mit ihren Warnungen aber nicht ernstgenommen worden. Kritisiert wird die Entscheidung, einen Mann, der wegen einer schweren Gewalttat verurteilt worden sei, wieder in einer Gemeinschaftsunterkunft unterzubringen.

Gefragt wird, wer die Verantwortung dafür und für die Folgen trage. Außerdem weisen die Bewohner darauf hin, dass die Fluchttür seit langem defekt sei und sich verklemme. Deshalb habe Niaz es nicht geschafft, die Tür zu öffnen. Vor der Tür sei der junge Mann, der als ruhig und freundlich charakterisiert wird, tödlich getroffen worden. Einige Bewohner seien es gewesen, die den Täter überwältigt und den Sterbenden gehalten hätten, bis der Rettungsdienst gekommen sei. Anders als in einigen Medien dargestellt, habe es keinen Sicherheitsdienst gegeben, auch sei von der Gemeinde niemand da gewesen.

Landrat: Land muss Verfahren ändern

Main-Kinzig-Landrat Stolz verurteilte auf Anfrage den tödlichen Angriff und sprach den Angehörigen und den Freunden des Opfers sein Mitgefühl aus. Mit Blick auf die Umstände der Tat und die Hintergründe des mutmaßlichen Täters seien die von den Mitbewohnern formulierten Gedanken menschlich zu verstehen. Auch die Kreisspitze habe kein Verständnis dafür, dass Personen zwischen einer Haftstrafe und der angekündigten Abschiebung nicht zentral untergebracht würden. Aus dem Vorfall müssten entsprechende die Konsequenzen gezogen werden und auf Landesebene müsse das Verfahren geändert werden.

Nach den aktuellen Umständen hätten die kommunalen Ausländerbehörden keine anderen Möglichkeiten, solche Personen unterzubringen. Allerdings habe es im konkreten Fall bei der zuständigen Behörde des Main-Kinzig-Kreises keine Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten gegeben, weder von den Mitbewohnern noch von den Mitarbeitern am Ort. Der Somalier habe seit rund einem Jahr im Rahmen der gemeinnützigen Arbeit verschiedene Hilfstätigkeiten in der Unterkunft verrichtet, sein Arbeitsverhalten sei nicht zu beanstanden gewesen. Die Termine bei der Bewährungshilfe habe der Mann wahrgenommen. Deshalb habe für eine Verlegung in eine separate Unterkunft oder andere vorbeugende Maßnahmen keine Veranlassung bestanden.

Großkrotzenburgs Bürgermeister Bauroth war in den vergangenen Tagen trotz mehrfacher Anfragen für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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