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#Wie die FDP Verfassungsbruch geißelt

Wie die FDP Verfassungsbruch geißelt

Die Kritik aus der Führung der FDP-Fraktion am zweiten Nachtragshaushalt, mit dem in der Corona-Krise die Rücklage massiv aufgestockt wird, ist in ihrer Deutlichkeit kaum zu überbieten. „Er verstößt gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.“ Zudem habe der Bundesrechnungshof festgestellt, dass der zweite Nachtragshaushalt wesentliche Verfassungsgrundsätze wie Jährlichkeit, Fälligkeit, Wahrheit und Klarheit beeinträchtige. Und für alle, die das nicht überzeugt, schiebt der FDP-Politiker noch hinterher: „Ein Staatsrechtler, der über alle Parteigrenzen hinweg anerkannt ist, hat ebenfalls festgestellt, dass dieser Bundeshaushalt verfassungswidrig ist.“

Diese Einlassung stammt von keinem anderen als Christian Dürr, dem aktuellen Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion. Natürlich zielte dieser nicht auf die Vorlage von Bundesfinanzminister Christian Lindner, der ist schließlich sein Parteifreund, sondern auf den Nachtragshaushalt von dessen Vorgänger Olaf Scholz (SPD). Das Ganze spielt im Sommer 2020. Die FDP war Opposition. Heute regiert sie mit SPD und Grünen. Da hält sich die Fraktion besser mit Kritik zurück. Aber da sich die Ampelregierung selbst auf das Vorgehen im Vorjahr beruft, muss Dürr nun damit leben, wenn seine Aussagen von damals genüsslich hervorgekramt werden.

Umverteilung verfassungswidrig?

Die rot-grün-gelbe Koalition will mit dem Nachtragshaushalt 60 Milliarden Euro in den Energie- und Klimafonds schieben, um darüber verfügen zu können, wenn die Corona-Ausnahme in der Schuldenbremse nicht mehr greift. In der Pandemie hatte das Parlament eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt und eine Neuverschuldung von 240 Milliarden Euro in diesem Jahr ermöglicht. Nun benötigt die Bundesregierung doch nicht so viel Geld. Sie will die Kreditermächtigungen gleichwohl nicht verfallen lassen. An diesem Montag wird die Bundesregierung dazu den Gesetzentwurf auf den Weg bringen.

Dürrs Fundamentalkritik an der Umwidmung von Corona-Krediten ist nachzulesen im Bundestagsprotokoll vom 2. Juli 2020. Die Abgeordneten berieten in abschließender Lesung über den Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition. Damals sprach der Niedersachse als Stellvertreter Lindners. Er war und ist ein enger Vertrauter des FDP-Vorsitzenden. Der Fraktionsvize haute also lustvoll drauf, immer wieder: „Ich verstehe nicht, warum man in der SPD in Deutschland nur Karriere machen kann, wenn man verfassungswidrige Haushalte vorlegt, so wie ihr Bundesvorsitzender Norbert Walter-Borjans“, wetterte er in Richtung des früheren NRW-Finanzministers. „Vier Mal hat er das geschafft und ist vom Landesverfassungsgericht in Nordrhein-Westfalen verurteilt worden.“ Ende 2019 hatte sich Walter-Borjans mit Saskia Esken gegen das Duo Scholz/Klara Geywitz im Kampf um den Parteivorsitz durchgesetzt. An diesem Wochenende hat sich „No-Wa-Bo“ von der SPD-Spitze verabschiedet. Scholz ist seit Mittwoch Kanzler, Geywitz Bundesbauministerin.

Der Rechnungshof bleibt bei seinem Urteil

Zurück zu Dürrs Generalabrechnung. Damals bekam nicht nur die SPD ihr Fett weg, sondern auch die mitregierende Union. Er verstehe nicht, „warum die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hier zum Helfershelfer eines möglichen Verfassungsbrechers wird“, rief der FDP-Fraktionsvize. „Ich halte das für einen Riesenfehler.“ Eckhardt Rehberg, damals haushaltspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, rief dazwischen: „Wir entscheiden, nicht der Bundesrechnungshof.“ Dürr konterte: „Warum nimmt die Union den Bundesrechnungshof, der über jeden Zweifel erhaben ist, warum nehmen Sie diese Stellungnahme nicht zur Kenntnis?“ Er halte das für einen gigantischen Fehler.

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Der Bundesrechnungshof hatte gefordert, die früher angesammelte Rücklage aufzulösen, damit die Neuverschuldung in der Pandemie nicht höher als nötig ausfallen muss. „Zum einen erscheint dieser Schritt verfassungsrechtlich geboten“, argumentierte er. Zum anderen sei ein Verzicht auf die Inanspruchnahme der Ausnahmebestimmung finanzwirtschaftlich möglich. Die Überschreitung der Regelschuldengrenze verbiete sich, wenn andere Möglichkeiten zur Verfügung stünden. Anders als die FDP ist der Rechnungshof geblieben, was er damals war, eine unabhängige Behörde. Es ist nicht damit zu rechnen, dass er nun anders urteilen wird als vergangenes Jahr.

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