Nachrichten

#Mutter, Mutter, Kind

Mutter, Mutter, Kind

„Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“ Diese Definition der Mutterschaft, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, klingt in ihrer Nüchternheit zunächst unumstößlich. Doch der Paragraph bildet die Realität vieler gleichgeschlechtlicher Paare mit Kinderwunsch nicht ab. Denn nach diesem Gesetz muss die lesbische Partnerin einer Frau deren Kind erst adoptieren, um rein rechtlich als dessen Mutter zu gelten. Ohne Adoption kein Sorgerecht – auch wenn es sich bei dem Kind um ein geplantes Wunschkind der Ehefrauen handelt.

Das soll sich nun ändern. In einem Gesetzesentwurf, welcher der F.A.Z. vorliegt, schlägt Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) eine Erweiterung des Mutterschafts-Paragraphen vor. In einem zweiten Absatz, der den obigen ergänzen soll, würde es dann heißen: „Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz eins auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz eins verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat.“

Seit der letzten Reform des Kindschaftsrechts im Jahr 1989 habe sich die Gesellschaft für weitere Familienformen geöffnet, heißt es in dem Entwurf als Begründung. Patchwork-Familien, gleichgeschlechtliche Paare und nichteheliche Lebensgemeinschaften seien heutzutage weit besser akzeptiert. Das spiegelt sich auch in vielen Gesetzen wider. Seit 2013 dürfen Männer und Frauen die Kinder ihres gleichgeschlechtlichen Partners adoptieren, seit 2017 gibt es die „Ehe für alle“. Die Änderung des Mutterschaftsgesetzes wäre ein weiterer Schritt in Richtung Gleichberechtigung für homosexuelle Paare.

Unterschied zwischen rechtlicher und biologischer Elternschaft

„Eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen“, erklärte Lambrecht als Begründung für die Gesetzesänderung. Lesbische Paare empfänden das langwierige und bürokratische Adoptionsverfahren zu Recht als diskriminierend. Ein solcher Prozess kann bis zu eineinhalb Jahre dauern. In der Zwischenzeit darf die Partnerin das Kind ohne eine schriftliche Einwilligung der leiblichen Mutter nicht einmal aus dem Kindergarten abholen. Vor allem gehe es in der Gesetzesreform aber darum, Rechtssicherheit für das Kind zu schaffen, argumentiert Lambrecht. Durch die Gesetzesänderung würde die zweite Mutter, die das Kind nicht geboren hat, rechtlich einem Vater gleichgestellt. Letztlich profitiere von dieser juristischen Sicherheit auch das Kind, etwa wenn es um Unterhaltszahlungen gehe. Ein Kind solle in möglichst gesicherten Verhältnissen aufwachsen, so Lambrecht.

Doch in der Union sorgt man sich, ob die Gesetzesänderung tatsächlich zum Wohl des Kindes wäre. Mit dem Geschlecht der Paare habe er kein Problem, sagt Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag. Dennoch fände er es problematisch, die rechtliche Elternschaft von der biologischen zu trennen. Für ein Kind sei es von identitätsstiftender Bedeutung, zu wissen, wer sein leiblicher Vater sei, um gegebenenfalls mit ihm eine Beziehung aufbauen zu können, sagte Luczak der F.A.Z. „Sowohl mit Blick auf die Interessen des Vaters, vor allem aber mit Blick auf das Kindeswohl müssen wir daher sehr sorgfältig abwägen, ob ein solcher Automatismus richtig ist.“

In der SPD ist man trotzdem optimistisch, dass die Union der Änderung am Ende zustimmt. „Der jetzige Gesetzesentwurf ist so gestaltet, dass wir es gemeinsam mit der Union hinbekommen sollten, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen“, sagt Karl-Heinz Brunner, der Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Schwulen und Lesben. Luczak werde schon noch zu dem Ergebnis kommen, dass die Welt nicht zusammenbreche, wenn man homosexuellen Paaren das gleiche Recht wie heterosexuellen Paaren einräume. Schließlich gebe es mit der sogenannten Vaterschaftsvermutung, also der rechtlichen Anfechtung einer anerkannten Vaterschaft, die von Luczak kritisierte Trennung von rechtlicher und biologischer Elternschaft für heterosexuelle Paare schon seit Jahrzehnten.

Keine Änderung im Vaterschafts-Paragraphen

Doch wie stünde es um die väterlichen Rechte, sollte das Gesetz geändert werden? Der Entwurf schreibt unter anderem fest, dass ein Kind keine drei Elternteile haben kann. Mit der Zuordnung des Kindes zu zwei Müttern würde der biologische Vater also automatisch außen vor gelassen. Schon nach jetziger Gesetzeslage kann ein Samenspender übrigens nicht als Vater festgestellt werden. Generell haben Väter im Abstammungsrecht eine schwache Position gegenüber der Mutter. Die Mutter des Kindes muss stets der Anerkennung einer Vaterschaft zustimmen. Auch ein positiver Vaterschaftstest garantiert dem Vater noch kein Sorgerecht. Das letzte Wort liegt also immer bei der Mutter. So soll Konflikten um Kinder vorgebeugt werden.

F.A.Z.-Newsletter für Deutschland

Jeden Morgen ordnen unsere Redakteure die wichtigsten Themen des Tages ein. Relevant, aktuell und unterhaltsam.

In einer Hinsicht würde die Gesetzesänderung die männliche Position aber auch stärken. Es würde mutmaßlichen Vätern, die sich ihrer Rechte beraubt glauben, die Möglichkeit eröffnen, eigenständig einen Gentest durchzuführen. Bislang kann ein Mann, der sich für den biologischen Vater eines Kindes hält, nur auf rechtlichem Weg die Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten. Nur der anerkannte Vater, Mutter und Kind dürfen aktuell einen Gentest beantragen.

Übrigens sieht die Gesetzesänderung keine Änderung im Vaterschafts-Paragraphen vor, die etwa schwulen Paaren zugutekäme. Eizellenspenden und Leihmutterschaften sind in Deutschland verboten. Ein Kind muss einer Mutter immer klar zuzuordnen sein. „Ihr Vorhandensein ist Grundvoraussetzung“, so Lambrecht. Männlichen Paaren bleibt also nach wie vor nur der Weg der Adoption. Brunner sieht das nicht als Problem an: „Männer zeugen Kinder, Frauen gebären Kinder. So ist es nun mal in der Biologie.“

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!