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#Neu in 2024: Diese wichtigen Änderungen stehen im neuen Jahr an

Mindestlohn und Bürgergeld steigen, aber auch die Mehrwertsteuer im Restaurant. In einigen Feldern steht die Entscheidung allerdings noch aus. Was Verbraucherinnen und Verbraucher 2024 erwartet. Ein alpabetischer Überblick.

Bürgergeld steigt deutlich

Bürgergeld-Empfänger bekommen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. In Deutschland empfangen derzeit mehr als fünf Millionen Menschen Bürgergeld.

Cannabis soll legal werden

Ab dem 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt sein. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau legal werden. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden.

Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Klubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.

CO₂-Preis steigt

Tanken und sowie Heizen mit Öl oder Gas wird teurer, weil der CO₂-Preis zum 1. Januar auf 40 Euro je Tonne steigt.

Deckel bleibt dran

Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern.

Deutschlandticket könnte teurer werden

Der Preis des Deutschlandtickets könnte im Laufe des Jahres steigen. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht.

Dokumente per Post

Ab November wird der Erhalt von Ausweisdokumenten einfacher. Sogenannte hoheitliche Dokumente können auf Wunsch gegen Gebühr per Post verschickt werden. Der Gang zum Amt, um etwa einen Personalausweis abzuholen, fällt dann weg.

Einkommensteuer erst ab 11.784 Euro

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11.784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden.

Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei Entlastungen auch bezüglich der Einkommensteuer jedoch noch Änderungen ergeben.

Elterngeld-Kürzungen

Wer nach der Geburt seines Kindes zu Hause bleibt, bekommt weiterhin Elterngeld. Ab April allerdings nur noch Mütter und Väter, die gemeinsam ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 Euro haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 15.000 Euro liegen.

Die Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundeshaushalt aber noch nicht endgültig beschlossen. Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.

Energiepreisbremsen

Sollte sich die Koalition nicht doch noch anders entscheiden (Stand: Mitte Dezember), fallen die Strom- und Gaspreisbremsen zum 1. Januar weg. Allerdings spielen sie wegen gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher keine Rolle mehr.

E-Auto-Förderung

Die Richtlinien für die Förderung von E-Autos werden 2024 strenger: Gefördert werden Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro. Maximal ist eine Förderung des Bundes von 3000 Euro möglich. Unklar ist derzeit allerdings, wie es nach dem Karlsruher Haushaltsurteil mit dem Programm weitergeht.

E-Rezept wird Standard

Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte in der Apotheke drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

Fleisch klarer gekennzeichnet

Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 11. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.

Früherkennung auf Brustkrebs

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024.

Gastronomie mit 19 Prozent Mehrwertsteuer

In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden.

Genderkonforme Beipackzettel

Künftig muss Arzneimittelwerbung außerhalb von Fachkreisen die Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“ verwenden.

Gesundheits-ID für Versicherte

Ab Januar müssen Krankenkassen ihren Versicherten auf Wunsch eine digitale Identität in Form einer Gesundheits-ID zur Verfügung stellen. Sie soll einen kartenlosen Zugang zu allen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie dem E-Rezept oder der elektronischen Patientenakte (ePA) und weiteren Anwendungen wie zum Beispiel digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), Patientenportalen und Terminservices ermöglichen.

Gutverdiener müssen höhere Sozialabgaben zahlen

Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze im Westen bei 7550 Euro pro Monat und im Osten bei 7450 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen.

Heizungen bei Neubauten

Im Januar greifen auch die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes: In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten dürfen dann nur noch Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. In vielen Fällen dürfte das eine Wärmepumpe sein.

Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber können ihren Angestellten noch bis zum Ende des neuen Jahres die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3000 Euro zahlen. Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig.

Kinderarzneimittel können von Apotheken leichter ausgetauscht werden

Apotheken können ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt Kinderarzneimittel, die nicht verfügbar sind und auf der Dringlichkeitsliste des Bundesinstituts für Arzneimittel geführt werden, gegen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen.

Kinderkrankentage: Erhöhung ab Januar

Familien stehen in den beiden kommenden Jahren 2024 und 2025 nun 15 bezahlte Kinderkrankentage zu – pro Kind und Elternteil. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage. Vor der Coronapandemie waren es zehn bzw. 20 Tage.

Kinderkrankengeld für Begleitpersonen bei stationärem Aufenthalt

Ab Januar haben Versicherte einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn es medizinische Gründe dafür gibt, dass sie bei ihrem erkrankten Kind im Krankenhaus dabei sind. Das Kinderkrankengeld wird für die Dauer des stationären Aufenthaltes gezahlt.

Kinderreisepass vor dem Aus

Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass ersetzt werden. Dieser ist länger gültig und kann weltweit genutzt werden. Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.

Klinik-Atlas

Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an? Ab April sollen die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen voraussichtlich in einem Onlineportal nachlesen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1700 Klinikstandorten informieren.

Ladekabel werden vereinheitlicht

Auf diese Änderung müssen wir bis spät ins neue Jahr warten: Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Die entsprechende Vorschrift gilt allerdings erst ab dem 28. Dezember 2024.

Lieferkettengesetz wird ausgeweitet

Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3000.

Mautpflicht für kleinere Transporter

Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen.

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt am 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde.

Dann erhöht sich auch die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Ab dem 1. Mai bekommen Beschäftigte in der Altenpflege mehr Geld: Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.

Minijob-Grenze wird angehoben

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.

Pfand auf Milch in Plastikflaschen

Auch für Milch oder Milchmischgetränke in Plastikflaschen greift zum 1. Januar eine Pfandpflicht.

Pflegegeld und Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht. Das sind 16 bis 45 Euro im Monat mehr – je nach Pflegestufe. Das Geld erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 und geben es in der Regel an ihre pflegenden Angehörigen weiter.

Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des tatsächlich ausgefallenen Nettoverdienstes, maximal jedoch 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung pro Tag. Somit ergab sich für 2023 ein maximales Pflegeunterstützungsgeld von etwa 114,78 Euro pro Tag.

Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge, also häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, um fünf Prozent erhöht.

Pflegekasse erhöht Zuschläge, Eigenanteil wird begrenzt

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Im ersten Jahr der Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse nun 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, den Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für Pflege, einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege, im Heim aufbringen müssen. Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegeversicherung künftig 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und bei einer Verweildauer von vier und mehr Jahren 75 Prozent des Eigenanteils.

Pkw mit Blackbox

Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einen sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können.

Rentenaltersgrenze steigt

Zum Jahreswechsel steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

Riedbahn wird saniert

Die Deutsche Bahn beginnt am 15. Juli mit der Generalsanierung der Riedbahn, die Frankfurt und Mannheim verbindet. Bis zum 14. Dezember bleibt die Strecke gesperrt. Züge werden umgeleitet und es gibt Schienenersatzverkehr.

Versicherungen werden teurer

Die Beiträge für Gebäude- und Autoversicherungen werden wohl erneut steigen. Die NRW-Verbraucherzentrale geht von mindestens zehn Prozent aus.

Winterreifen

Ab Oktober müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.

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