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#Notfalls wird der CDU-Vorsitzende per Briefwahl bestimmt

Notfalls wird der CDU-Vorsitzende per Briefwahl bestimmt

Der Bundestag hat am Freitag die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Parteien im Notfall Personalwahlen auch ohne Präsenzveranstaltungen abhalten können. Durch eine Änderung des Bundeswahlgesetzes mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen kann künftig der Bundestag im Fall von Pandemien, Naturkatastrophen oder Ähnlichem dem Bundesinnenminister erlauben, per Verordnung eine solche Möglichkeit zu schaffen.

Eckart Lohse

Das ist derzeit von großer Bedeutung, weil Parteien ihre Präsenzveranstaltungen – etwa zur Aufstellung von Kandidaten für die Bundestagswahl – wegen der Pandemie nur sehr eingeschränkt abhalten können. Sollte sich die Lage weiter zuspitzen und keine Veranstaltungen mit körperlicher Anwesenheit im erforderlichen Umfang mehr möglich sein, gibt es jetzt einen Ausweg: Kandidaten können sich rein virtuell vorstellen. Anschließend können entweder alle Delegierten oder zumindest die körperlich nicht Anwesenden ihre Entscheidung per Briefwahl treffen. Dadurch verzögert sich zwar die Ermittlung des Ergebnisses, aber es ist überhaupt eine Entscheidung unter den Bedingungen der Pandemie möglich. Eine elektronische Abstimmung ist weiterhin nicht zulässig.

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Diese Neuregelung ist für die Entscheidung über einen neuen CDU-Vorsitzenden, die am 4. Dezember auf einem Parteitag in Stuttgart fallen soll, wichtig. Bisher bereitet sich die CDU mit einem umfassenden Hygienekonzept darauf vor, die 1001 Delegierten, die einen Nachfolger für die scheidende Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer wählen sollen, in einer Parteitagshalle zusammenzubringen. Sollte das nicht möglich sein wegen einer weiteren Zuspitzung der Pandemie-Lage, so könnten sich die Delegierten auf mehrere Hallen verteilen, im äußersten Fall sogar vom eigenen Schreibtisch aus den Bewerbungsreden der Kandidaten zuhören.

Anschließend wäre eine Briefwahl möglich. Zwar erlaubt das unter dem Einfluss der Pandemie vorher schon geänderte Gesetz bereits, dass ein Vorstand über die vorgesehene Zeit hinaus im Amt bleibt. Da aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass der neue CDU-Vorsitzende auch der nächste Kanzlerkandidat der Union ist, und die Bundestagswahl im Herbst kommenden Jahres stattfinden wird, dringt die CDU auf eine Klärung im Dezember.

Am Donnerstagabend hatte es schon eine Änderung des Bundeswahlgesetzes gegeben. Gegen die Stimmen der Opposition und bei einigen Enthaltungen in den eigenen Reihen hatten die Koalitionsfraktionen beschlossen, dass schon bei der Wahl im nächsten Jahr Überhangmandate einer Partei teilweise mit deren Listenmandaten verrechnet werden sollen und bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden sollen. Ziel ist eine Verkleinerung des Bundestags, der zur Zeit 709 Mitglieder statt der vorgesehenen 598 hat.

Zu den Unionsabgeordneten, die dem nach langem Streit gefundenen Kompromiss nicht zustimmten und sich stattdessen enthielten, gehörte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU). In einer schriftlichen Erklärung zur Abstimmung teilte Schäuble mit: „Die vorgesehenen Maßnahmen sind zu der dringend notwendigen Reform kaum geeignet und reichen nicht aus.“ Schäuble hatte vor der Einigung der Fraktionen vergebens versucht, einen Kompromiss herbeizuführen.

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