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#Nur ein Missverständnis oder doch eine Lüge?

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Nur ein Missverständnis oder doch eine Lüge?

Nach der politischen Behandlung von Fragen, die sich in den abgelaufenen zweieinhalb Jahren im Zusammenhang mit der sogenannten Ibiza-Affäre gestellt haben, schreitet in Österreich auch die rechtliche Aufarbeitung voran. Jetzt ist bekanntgeworden, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz, gegen den wegen des Vorwurfs der Falschaussage vor dem parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss ermittelt wird, schon Anfang September zur Sache vernommen wurde. Kurz, der sich selbst derzeit in New York bei der UN-Generalversammlung aufhält, ließ eine Stellungnahme verbreiten, in der er die Vorwürfe detailliert zurückweist.

Die Vernehmung wurde von einem Einzelrichter vorgenommen, nicht von der ermittelnden Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Kurz, der dieser Behörde mehrfach vorgeworfen hat, voreingenommen oder fehlerhaft zu agieren, hatte das unter Berufung auf eine Bestimmung der Strafprozessordnung durchsetzen können. Diese verlangt eine richterliche Beweisaufnahme, wenn „wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat und der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht“. Die Ermittlungen gegen Kurz wegen eines Tatbestands, der mit einer Haft von bis zu drei Jahren geahndet werden kann, hatten zu zahlreichen Rücktrittsforderungen gegen den Bundeskanzler geführt.

Kurz spielt seine Rolle herunter

In seiner schriftlichen Stellungnahme wiederholt Kurz, er habe nie die Absicht gehabt, falsch auszusagen, und habe das auch objektiv nicht getan. In den fraglichen Passagen seiner Aussage vor dem U-Ausschuss im Juni 2020 ging es vor allem darum, wieweit er in die Bestellung von Thomas Schmid zum Chef der Beteiligungsholding ÖBAG im Jahr 2019 eingebunden war.

Kurz spielte seine Rolle in seiner Aussage herunter. Chats zwischen den beiden erwecken hingegen den Eindruck, dass Kurz die Zügel in der Hand hatte. Kurz verweist jetzt abermals auf seine damalige Aussage, er habe seine Einbindung durchaus bejaht mit dem Zusatz „eingebunden im Sinne von informiert“. Die Entscheidung aber habe satzungsgemäß der Aufsichtsrat der ÖBAG gefällt. Daher sei seine Aussage objektiv richtig.

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In ähnlicher Weise geht Kurz auch auf die anderen drei Punkte ein, in denen die Staatsanwaltschaft laut Mitteilung eine Falschaussage für möglich hält. An einer Stelle begann er vor dem U-Ausschuss eine Antwort mit „Na“, verweist jetzt aber darauf, dass er damit eine vormalige Unterstellung in einer Frage zurückgewiesen habe. Er habe nicht wahrheitswidrig einen Sachverhalt bestreiten wollen. Dass der Wortlaut missverständlich sein könne, sei ihm hinterher beim Durchlesen selbst aufgefallen, daher habe er das Protokoll korrigieren wollen.

Ob die Befragung nun den Verdacht so weit erhärtet hat, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erheben will, oder ob die Ermittlungen eingestellt werden, dazu gibt es noch keine Aussagen. Ohnehin liegt dann die Entscheidung bei den vorgesetzten Stellen, letztlich beim Justizministerium, das von der Grünen-Politikerin Alma Zadić geführt wird.

Die oppositionelle SPÖ bekräftigte ihre Ansicht, Kurz müsse spätestens bei einer Anklage zurücktreten. Freilich bleibt die österreichische Justiz auch ohnedies mit Haupt- und Nebensträngen von „Ibiza“ beschäftigt. Es laufen mehrere weitere Ermittlungsverfahren gegen (frühere) ÖVP- und FPÖ-Politiker, darunter den einstigen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. In einer Korruptionssache ist er erstinstanzlich nicht rechtskräftig verurteilt, ein Revisionsverfahren steht aus.

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