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#Offene Fragen nach Abschluss der Ermittlungen in Ischgl

Offene Fragen nach Abschluss der Ermittlungen in Ischgl

Im Tiroler Skiort Ischgl ist es im März vergangenen Jahres zu vielen Covid-Infektionen gekommen, die das internationale Publikum dann nach ganz Europa getragen hat. Ob sich Amtsträger dabei durch Versäumnisse strafbar gemacht haben, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck mehr als ein Jahr lang untersucht. Diese Ermittlungen sind nun abgeschlossen, wie es am Mittwoch hieß. Mit welchem Ergebnis, wurde aber nicht mitgeteilt. Bekannt wurde nur, dass die Ermittlungen sich gegen fünf Beschuldigte richteten.

Laut Medienberichten handelt es sich um örtliche Bürgermeister und Beamte. Ob der zuständige Staatsanwalt Anklage erheben oder das Verfahren einstellen möchte, ist also noch unbekannt. Ebenso weiterhin offen ist die Frage, ob die vorgesetzten Behörden – letztlich das Justizministerium – dieses Vorhaben dann gestatten. In jedem Fall wird die Prüfung nach offizieller Auskunft voraussichtlich „mehrere Wochen dauern“. Denn der Vorhabensbericht der Ermittler umfasst immerhin 70 Seiten, die Akte samt Protokollen, Berichten und sonstigem Beweismaterial 15.000 Seiten. 27 Personen wurden durch die Staatsanwaltschaft vernommen. 

Es sei zu „Fehleinschätzungen“ gekommen

Dass die Behörden „alles richtig gemacht“ haben, wie die Tiroler Landesregierung damals entgegen allen Anschein behauptet hatte, ist durch eine Untersuchungskommission bereits widerlegt. Die von der Landesregierung in Innsbruck selbst eingesetzte Kommission unter dem Vorsitz des früheren Höchstrichters Ronald Rohrer stellte im vergangenen Oktober ihren Bericht vor. Danach sei es zu „Fehleinschätzungen“ gekommen, nicht aber zu dem medial vielfach skandalisierten „Versagen“. Vor allem der Verdacht, Fehlentscheidungen könnten darauf zurückgeführt werden, dass auf wirtschaftliche Partikularinteressen Rücksicht genommen worden sei, hat sich bei den Untersuchungen der überparteilich anerkannten Kommission nicht bestätigt. 

Zu den Fehleinschätzungen gehörte unter anderem diejenige der Tiroler Landessanitätsdirektion von Anfang März, aus Island gemeldete Infektionen seien eher im Flugzeug als in Après-Ski-Bars passiert. Als schwerwiegender wurde freilich die von der Bundesregierung in Wien veranlasste plötzliche Quarantäne eingeschätzt, deren Ankündigung zu chaotischen Abreisen und zusätzlichen Nächtigungen an anderen Orten führte. Der Rohrer-Bericht ist auch in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft berücksichtigt worden, wie erklärt wurde. 

Allerdings folgt die politische Bewertung anderen Kriterien als eine strafrechtliche, bei der es um den möglichen Vorwurf der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten geht. Der öffentliche Ankläger habe sich „insbesondere die Maßnahmen nach Bekanntwerden der ersten Infektionsfälle, die Erlassung und Umsetzung von Verordnungen über Schließung von Lokalen, des Skibetriebes und die weiteren Verkehrsbeschränkungen in Ischgl beziehungsweise die Quarantäne im Paznauntal“ angesehen, heißt es in der Mitteilung. Die Oberstaatsanwaltschaft werde die Akte nach einer Prüfung ans Justizministerium weiterleiten, dort werde das Ergebnis ebenfalls geprüft „und das Vorhaben der Staatsanwaltschaft entweder genehmigt oder eine andere Weisung erteilt“. Bis dahin wolle man keine Auskünfte zum Ermittlungsergebnis geben.

Davon zu unterscheiden sind die rechtlichen und politischen Bemühungen des Wiener Anwalts Peter Kolba, der es verstanden hat, sich nicht zuletzt auch in deutschen Medien viel Aufmerksamkeit zu verschaffen. Er versucht einerseits, Entschädigungen für Erkrankte oder deren Angehörige zu erreichen. Nach eigener Auskunft hat Kolbas Verbraucherschutzverein 6000 Berichte von Personen gesammelt, die er als Opfer des von der Politik verursachten Chaos bezeichnet. Parallel zu seinen Entschädigungsforderungen hat Kolba Amtshaftungsklagen eingereicht, und zwar nicht gegen Tirol, sondern gegen die Republik Österreich. Der politisch umtriebige Anwalt, der früher für die linke Liste Pilz als Abgeordneter im Nationalrat saß, äußerte sich aber auch über die Strafermittlungen. Er kritisierte die Staatsanwaltschaft dafür, dass sie nur gegen Bürgermeister und Beamte ermittelt habe, aber nicht gegen den Tiroler Landeshauptmann Günther Platter und Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Sie hätten eigentlich das „Chaos von Ischgl“ zu verantworten.

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