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#OLG hebt umstrittenen Maskenbeschluss von Weimar auf

OLG hebt umstrittenen Maskenbeschluss von Weimar auf

Der umstrittene Beschluss eines Weimarer Amtsrichters zur Corona-Maskenpflicht an Schulen ist gekippt worden. Der Familienrichter habe keine Zuständigkeit für die ihm vorgelegte Frage gehabt, teilte das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena am Mittwoch mit. Die gerichtliche Kontrolle staatlicher Anordnungen zum Corona-Schutz obliege „allein den Verwaltungsgerichten“. Zuvor hatten mehrere Medien über die Entscheidung berichtet.

Das OLG hob den Beschluss des Familienrichters auf, ließ aber die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls zu.

Der Weimarer Amtsrichter hatte auf dem Wege einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen entgegen dem geltenden Hygienekonzept des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Die Entscheidung war bundesweit diskutiert und kritisiert worden.

Schon das Verwaltungsgericht Weimar hatte die Maskenpflicht an Thüringer Schulen auch im Unterricht dagegen in einem Eilverfahren für zulässig erklärt. Den Beschluss des Familienrichters stuften die Verwaltungsrichter in ihrer Entscheidung als „offensichtlich rechtswidrig“ ein.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung gegen den Richter. Ermittler durchsuchten im April dessen Büro, Wohnung und Auto und stellten dessen Handy sowie weitere potentielle Beweismittel sicher. Laut Staatsanwaltschaft bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Familienrichter willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte.

In seinem Beschluss hatte sich der Richter auf drei Gutachten gestützt, die die Wirksamkeit verschiedener Corona-Schutzmaßnahmen in Abrede stellen. Außerdem hatte er erklärt, Schulen spielten für den Verlauf der Pandemie keine Rolle. Alle drei bemühten Gutachterinnen und Gutachter sind Mitglieder im Verein „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ des wegen seiner Thesen zur Corona-Pandemie umstrittenen Mikrobiologen Sucharit Bhakdi. Der Verein verbreitete mehrmals irreführende Informationen über das Coronavirus. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen den Richter führte zu Solidaritätsaktionen von Gegnern der Corona-Maßnahmen und „Querdenkern“.

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