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#Per Interpol gesuchter Serbe brachte vermutlich seine Freundin um

Per Interpol gesuchter Serbe brachte vermutlich seine Freundin um

Dass Straftäter in ihr Heimatland ausgeliefert werden, zählt gerade unter europäischen Staaten zum reibungslosen Routinegeschäft. Doch im Fall eines in Hagen lebenden Serben kam es im Frühjahr zu Komplikationen mit fürchterlichen Konsequenzen: Weil die notwendigen Originaldokumente einen Tag zu spät eintrafen, musste der Mann aus der Auslieferungshaft entlassen werden und blieb in Deutschland – eine Woche später brachte er nach Erkenntnissen der Ermittler in Hagen seine Lebensgefährtin um.

Reiner Burger

In einem Bericht für den Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat Justizminister Peter Biesenbach (CDU) die Causa nun von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm darlegen lassen. Demnach lief zunächst alles wie im Lehrbuch ab. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens durchsuchten Polizisten Ende April die Wohnung des Manns. Auf seine falschen Papiere fielen sie nicht herein. Per sogenannter Fast-ID konnte seine Identität zweifelsfrei geklärt werden. Bei dem Verfahren werden Fingerabdrücke eingescannt und mit einer Datenbank abgeglichen. Zudem stellten die Beamten an Ort und Stelle fest: Die serbischen Behörden bitten per „red notice“ über Interpol um die vorläufige Festnahme und Auslieferung des Manns, der 2018 von einem Gericht in Šabac zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Also nahmen die Hagener Polizisten den Serben fest.

Der Artikel 16 des Europäischen Auslieferungsabkommens lässt keinen Spielraum

Anfang Mai ordnete das Oberlandesgericht Hamm vorläufige Auslieferungshaft an und stellte in seinem Beschluss ausdrücklich klar, dass diese gemäß einem europäischen Abkommen zwingend nach 40 Tagen, im konkreten Fall also am 2. Juni, enden müsse. Im Geschäftsgang war bis dahin irrtümlich der 3. Juni als Frist genannt worden.

Laut dem Bericht des nordrhein-westfälischen Justizministers wiesen sich die Behörden in den folgenden Tagen immer wieder gegenseitig auf das korrekte Datum hin. Am 29. Mai leitete das Bundesamt für Justiz eine E-Mail der serbischen Botschaft in Berlin an die nordrhein-westfälischen Behörden weiter. Im Anhang fanden sich die eingescannten Auslieferungsunterlagen. Das Problem: Die benötigten Originale ließen auf sich warten. Auch am 2. Juni waren sie noch nicht beim Auswärtigen Amt eingetroffen. Am frühen Nachmittag erörterten Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht Hamm deshalb die Lage und kamen zu dem Ergebnis: Artikel 16 des Europäischen Auslieferungsabkommens lässt keinen Spielraum – der Haftbefehl muss aufgehoben werden. Zweieinhalb Stunden später kam der Serbe frei.

Am 3. Juni meldete das Auswärtige Amt, dass nun alle Dokumente eingetroffen waren. Zwei Tage später beantragte die Generalstaatsanwaltschaft abermals einen Auslieferungshaftbefehl, der am 9. Juni vom Oberlandesgericht erlassen wurde. Am 15. Juni fuhren Beamte des Polizeipräsidiums Hagen zur Wohnung des Serben, trafen ihn dort aber nicht an. Stattdessen fanden sie einen weiblichen Leichnam, der „Zeichen von Gewalteinwirkung aufwies“ und schon zu verwesen begonnen hatte, wie es im Bericht des Justizministers heißt. Tags darauf konnte der Serbe in Iserlohn festgenommen werden. Die Auswertung von Chatverläufen und Verbindungsdaten deutet nach Angaben der Ermittler darauf hin, dass die Frau zwischen 22.46 Uhr am 8. Juni und 4.33 Uhr am 9. Juni umgebracht wurde.

Der Serbe gab in seiner polizeilichen Vernehmung den 9. Juni an, also den Tag, an dem der zweite Auslieferungshaftbefehl gegen ihn erging. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Hagen gegen den Serben Anklage wegen Totschlags erhoben.

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