#Peter Beuth tritt 2023 nicht wieder zur Landtagswahl an
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„Peter Beuth tritt 2023 nicht wieder zur Landtagswahl an“
Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) tritt im Herbst 2023 nicht wieder als Landtagsabgeordneter an. Dazu habe er sich „nach reiflicher Überlegung und Beratungen mit meiner Familie“ entschieden, heißt es in einem Brief an den Kreisvorstand und an die Delegierten der Wahlkreisversammlung, die Beuth am Freitag in Idstein zum siebten Mal als Bewerber für das Direktmandat im Untertaunus aufstellen wollten.
Er habe sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht, denn „die Politik ist schon viel länger als meine Angehörigkeit zum Hessischen Landtag fester Bestandteil meines Lebens“. Nach mehr als zwei Jahrzehnten als Abgeordneter wolle er einem neuen Kandidaten die Gelegenheit geben, seine Ideen einzubringen und Impulse zu setzen“.
Erst am Wochenende hatte Beuth den CDU-Kreisvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch unterrichtet, dass er sich nicht mehr um die Nominierung als Landtagskandidat bewerben wird. Beuth hat die Parteiführung damit völlig überrascht. Nun läuft es darauf hinaus, dass der bisherige Ersatzbewerber, der Idsteiner André Stolz, als Direktkandidat antritt. Stolz, war lange Jahre Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion und ist Kreistagsvorsitzender. Dieser „steht bereit, die Arbeit für unsere Heimat und unsere Partei anzugehen“, schreibt Beuth.
Im Jahr 1999 hatte Beuth im Zuge des klaren Sieges der CDU bei der Landtagswahl dem damaligen SPD-Abgeordneten Manfried Weber überraschend das Direktmandat abgenommen. Bei den fünf Wahlen danach verteidigte er es jeweils souverän. Von 2009 bis 2014 war Beuth Generalsekretär seiner Partei, ehe er 2014 von Volker Bouffier zum Innenminister berufen wurde. Beuth gehört zudem seit vielen Jahren dem CDU-Bundesvorstand an. Offen blieb nach der Ankündigung von Beuth, ob er sich im Herbst 2023 generell aus der Landespolitik zurückziehen wird. Eine Bestätigung gab es dafür nicht, obwohl aus Parteikreisen zu vernehmen war, dass eine Zugehörigkeit zum Kabinett ohne Mandat schwer vorstellbar sei. Beuth war am Montag für Nachfragen nicht zu erreichen.
Mit Beuth verliere der CDU-Kreisverband ein „Zugpferd“, kommentierte Willsch am Montag die Entscheidung. Er sei mit Beuth „gemeinsam als Team marschiert“. Weil zudem die CDU-Landtagsabgeordnete Petra Müller-Klepper das Direktmandat für den Rheingau nicht wieder anstrebt, spricht Willsch von einer Zäsur für die CDU Rheingau-Taunus. Anstelle von Müller-Klepper wird sich ihr bisheriger Ersatzbewerber Ingo Schon aus Eltville für das Direktmandat bewerben.
Die Ankündigung von Beuth, dem nächsten Hessischen Landtag nicht mehr angehören zu wollen, hat offenbar auch große Teile der hessischen CDU überrascht. Einen ausführlichen Kommentar zur Entscheidung des Innenministers gab es am Montag vom Landesverband auch auf Nachfrage nicht. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein, der zugleich Landesvorsitzender der Christdemokraten ist, teilte folgenden Satz mit: „Es ist eine private und persönliche Entscheidung von Peter Beuth, nicht mehr für den Hessischen Landtag zu kandidieren.“ Auf die Nachfrage, welche Auswirkungen Beuths Ankündigung auf sein Amt als Innenminister habe und ob noch damit gerechnet werden könne, dass der Taunussteiner nach der Wahl im Falle eines Sieges der amtierenden Landesregierung dem neuen Kabinett angehören werde, antwortete Rhein: „Weitere Folgerungen ergeben sich daraus (Beuths Ankündigung, Anm. d. Redaktion) nicht.“
Grüne von Beuths Ankündigung überrascht
Auch die Grünen wurden von Beuths Entscheidung kalt erwischt. „Für uns kam die Ankündigung überraschend“, teilte Fraktionsvorsitzender Mathias Wagner mit und fügte an: „Es ist die individuelle Entscheidung jedes Abgeordneten, ob er erneut kandidiert. Denn es gibt natürlich auch noch ein Leben außerhalb der Politik, und Politik ist – entgegen manchem Vorurteil – auch für Spitzenpolitiker nicht alles.“ Beuths Entscheidung, so Wagner weiter, verdiene daher Respekt, und ebenso respektvoll werde die weitere gemeinsame Arbeit gestaltet, denn die Entscheidung betreffe die nächste und nicht die laufende Wahlperiode.
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