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#Beschuldigter und Oberstaatsanwältin ein Paar

„Beschuldigter und Oberstaatsanwältin ein Paar“

Der in Untersuchungshaft sitzende Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. hat vor seiner zweiten Festnahme Ende Januar mit einer Ermittlerin der Generalstaatsanwaltschaft zusammengelebt. Das teilte Justizministerin Kühne-Hörmann (CDU) am Montag im rechtspolitischen Ausschuss des Landtags mit.

Wie berichtet, wurde der frühere Leiter der Zentralstelle für Medizinstrafrecht der Generalstaatsanwaltschaft im Juli 2020 festgenommen, weil er von Unternehmen Schmiergeld dafür kassiert haben soll, dass er sie in Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs gegen Ärzte und Kliniken mit Gutachten beauftragte.

Der Haftbefehl gegen den Oberstaatsanwalt, der auch Pressesprecher der Behörde war, wurde zunächst ausgesetzt. Aber seit Ende Januar dieses Jahres sitzt der Fünfzigjährige wieder im Gefängnis, weil die Vorwürfe inzwischen so große Ausmaße angenommen haben, dass aus der Sicht der Justiz Fluchtgefahr bestand.

Wie Kühne-Hörmann den Abgeordneten des Ausschusses weiter berichtete, hatte die Polizei vor der erneuten Festnahme des Beschuldigten mithilfe von technischen Überwachungsinstrumenten festgestellt, dass Alexander B. nicht mehr in der Wohnung lebte, die er bei den Behörden angegeben hatte. Damit verstieß er gegen die Auflagen, die zu den Voraussetzungen für die Aussetzung des Haftbefehls gezählt hatten. Die Beamten verfügten auch über Erkenntnisse zum neuen tatsächlichen Wohnsitz des Beschuldigten.

Vorwurf der Bestechlichkeit, Untreue gegenüber dem Land und Steuerhinterziehung

Als sie sich vor seiner Festnahme zu der gemeldeten Wohnung begaben, wurde ein Nachbar auf die Polizei aufmerksam. Er verständigte Alexander B. Der begab sich daraufhin zu einer Polizeidienststelle, um mitzuteilen, dass er umgezogen sei und nunmehr mit einer ehemaligen Kollegin zusammenlebe.

Die Polizei durchsuchte die neue Wohnung. Als sie die Oberstaatsanwältin befragen wollte, gab diese an, mit Alexander B. verlobt zu sein, und berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Die Frage, ob sie mit dieser Begründung tatsächlich schweigen dürfe, konnte die Justizministerin im Ausschuss nicht beantworten. Dies müsse die ermittelnde Staatsanwaltschaft klären, sagte sie. Prinzipiell dürfen Verlobte in solchen Fällen schweigen, wenn der Status tatsächlich gegeben ist.

Die Oberstaatsanwältin war nach Kühne-Hörmanns Angaben nicht in die Ermittlungen gegen Alexander B. involviert. Sie wird nicht als Beschuldigte, sondern als Zeugin betrachtet, wurde aber inzwischen an eine andere Behörde versetzt.

Die Ministerin berichtete, dass sie den Sachverhalt dem Ausschuss eigentlich schon in der von der Opposition beantragten Sondersitzung am 10. Februar habe mitteilen wollen. Weil sie selbst sich mit dem Coronavirus infiziert hatte, sollte ihr Staatssekretär sie vertreten. SPD und FDP aber wollten die von ihnen beantragte Sitzung lieber verschieben, um die Ministerin persönlich in öffentlicher Sitzung befragen zu können. Daraufhin informierte Kühne-Hörmann die Vertreter der Fraktionen schriftlich und bat aus Gründen des Datenschutzes um die Geheimhaltung.

Alexander B. wird nunmehr Bestechlichkeit, Untreue gegenüber dem Land und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der durch ihn in der Zeit von 2015 bis 2020 angerichtete Vermögensschaden für das Land beläuft sich momentan auf 558.000 Euro. Die Summe könnte sich nach den Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt allerdings durch die andauernden Ermittlungen noch erhöhen.

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