#Politiker, Juristen und Lehrer für Impfpflicht
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„Politiker, Juristen und Lehrer für Impfpflicht“
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält eine allgemeine Corona-Impfpflicht für vereinbar mit dem Grundgesetz. Er glaube nicht, dass dies verfassungswidrig wäre, sagte der Grünen-Politiker am Montagabend im ZDF-„heute journal“. Es habe in Deutschland lange Zeit eine Impfpflicht gegeben, sie sei vor Jahrzehnten aber aufgegeben worden. Auch gebe es eine solche Pflicht in abgeschwächter Form bei Masern.
Kretschmann und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatten in einem gemeinsamen Gastbeitrag für die F.A.Z. für eine Impfpflicht geworben. „Eine Impfpflicht ist kein Verstoß gegen die Freiheitsrechte. Vielmehr ist sie die Voraussetzung dafür, dass wir unsere Freiheit zurückgewinnen“, schrieben beide Politiker. Im ZDF sprach Kretschmann von einem schwierigem Abwägungsprozess und einem tiefen Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Noch tiefere Eingriffe seien aber Maßnahmen wie bei überlasteten Krankenhäusern – etwa eine Auswahl, wer behandelt wird und wer nicht.
Kretschmann machte klar, dass bei einer Impfpflicht sicher niemand bei Verweigerung im Gefängnis lande oder von der Polizei zum Impfen abgeholt werde. Möglich wären jedoch Bußgelder. Man könne aber davon ausgehen, dass sich die Bevölkerung in der Regel an Gesetze halte, auch wenn jemand nicht davon überzeugt sei. Kretschmann zufolge wäre eine Impfpflicht Sache des Bundesgesetzgebers.
Staatsrechtler hält Pflicht für vertretbar
Eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus wäre nach Ansicht des Staatsrechtlers Ulrich Battis vom Grundgesetz gedeckt. „Eine solche allgemeine Impfpflicht ist durchaus vertretbar – und zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen“, sagte der Rechtswissenschaftler von der Berliner Humboldt-Universität der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Verfassung sei in diesem Punkt eindeutig.
„Die Bürger vorbeugend gegen Corona zu impfen ist durch Artikel 2 des Grundgesetzes gedeckt, der den Schutz des Lebens anderer Menschen festlegt“, sagte Battis. „Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das ebenfalls der Artikel 2 festschreibt, hat dahinter zurückzutreten.“ Auf die Frage, wann eine solche Impfpflicht kommen sollte, sagte der Jurist: „Möglichst schnell. Die Impfpflicht kann gegen die vierte Welle nichts mehr ausrichten, dafür ist es zu spät. Aber sie kann gegen eine künftige fünfte Welle helfen.“
Der Bielefelder Rechtsprofessor Franz C. Mayer hält eine Impfpflicht ebenfalls für „grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar“. „Es kommt auf die guten Gründe und dann auf die Verhältnismäßigkeit an. Grundsätzlich gilt: Die Freiheit der Einzelnen endet da, wo Freiheit und Gesundheit anderer in Gefahr sind. Das ist hier der Fall, wenn die Impfkampagne nicht gelingt“, sagte Mayer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Denkbar seien für Impfverweigerer etwa ein Bußgeld oder gesetzliche Regelungen zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes.
Eine allgemeine Impfpflicht sollte auch aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß mahnte in den Zeitungen der Funke Mediengruppe jedoch, die Debatte müsse „sehr verantwortlich gesamtgesellschaftlich und koordiniert anhand wissenschaftlicher Fakten geführt werden“.
Lehrerverband auch dafür
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, sprach sich ebenfalls grundsätzlich für eine allgemeine Impfpflicht aus. Wenn Maßnahmen wie 3G, 2G oder Kontaktbeschränkungen nicht dazu führten, die Pandemie in den Griff zu bekommen, seien schärfere Regeln gefragt, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
„Wenn das alles nichts hilft und die allgemeine Impfquote nicht deutlich steigt, werden wir nach meiner persönlichen Überzeugung um eine allgemeine Impfpflicht nicht herumkommen, um endlich aus diesem Teufelskreis von Lockerungen und Lockdowns auszubrechen.“ Eine allgemeine Impfpflicht würde es deutlich erleichtern, den Schulbetrieb dauerhaft aufrecht zu erhalten, unterstrich der Pädagoge.
Dabei sei es wichtig, dies gut zu erklären: Eine Impfpflicht dürfe nicht mit einem Impfzwang verwechselt werden. „Wer sich nicht impfen lassen will, wird nicht durch den Staat dazu gezwungen, sondern muss mit empfindlichen Strafen rechnen“, unterstrich Meidinger.
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