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#Razzia in Marktoberdorf: Ist Verdächtiger IS-Mitglied?




Im Ostallgäu wurde am Mittwochmorgen die Wohnung eines Syrers durchsucht. Es besteht der Verdacht, dass er ein Mitglied der Terrororganisation IS ist.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat die Wohnung eines 34-jährigen Syrers in Marktoberdorf im Landkreis Ostallgäu durchsuchen lassen. Der Mann steht im Verdacht Mitglied der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) zu sein.

Er soll dort organisatorische Tätigkeiten übernommen haben, aber auch an Durchsuchungen und Festnahmen beteiligt gewesen sein, wie die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus am Mittwoch mitteilte. „Anhaltspunkte für eine unmittelbare Beteiligung an Tötungshandlungen bestehen derzeit nicht.“ Es heißt, dass Hinweise eines Zeugen darauf hindeuten, dass der 34-Jährige vor einer Einreise in die Bundesrepublik im Jahr 2015 beim IS in Syrien mitgewirkt habe.

Razzia in Marktoberdorf: Suche nach Beweisen für IS-Mitgliedschaft

Die Ermittler suchten bei der Durchsuchung am Mittwochmorgen deshalb nach Beweismitteln, die den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland weiter stützen können. „Terroristen und deren Unterstützer werden von uns mit allen rechtlichen Möglichkeiten nachhaltig und effizient verfolgt“, betonte Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle. „Es ist unerlässlich, jedem Verdacht nachzugehen und kriminelle Strukturen aufzudecken.“

Video: dpa

Bei IS-Mitgliedschaft drohen bis zu zehn Jahre Haft

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München handelt es sich beim IS aus juristischer Sicht um eine ausländische Vereinigung, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Morde beziehungsweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen.

Auch Handlungen, die im Ausland durch nicht deutsche Staatsangehörige vorgenommen wurden, können damit in Deutschland bestraft werden – soweit durch die Aktivitäten der Terrororganisation deutsche Staatsangehörige verletzt oder getötet wurden. Mitglieder solcher Terrororganisationen können mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren belangt werden. (mit dpa)


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