Nachrichten

#Recht bekommen, wenn das Geld für den Anwalt nicht reicht

„Recht bekommen, wenn das Geld für den Anwalt nicht reicht“




Aus finanziellen Gründen scheuen viele Menschen im Alltag den Gang zum Anwalt. Dabei gibt es auch bei kleinem Budget viele Möglichkeiten, zu seinem Recht zu kommen.

Ob Scheidung, Mietangelegenheiten oder ein Erbstreit: Anlässe für eine Rechtsberatung gibt es im Leben zuhauf. Doch ein Rechtsanwalt ist teuer, weshalb viele Menschen lieber darauf verzichten. Doch auch wer nur ein knappes Budget hat, kann sein Recht durchsetzen. Dafür sorgen verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Wer sich etwa bei einer Scheidung oder einer Kündigung durch den Vermieter keinen Anwalt leisten kann oder sich vor den hohen Kosten eines Gerichtsverfahrens fürchtet, dem hilft das sogenannte Beratungshilfegesetz. Es ermöglicht Menschen mit wenig Geld den Zugang zu einer rechtlichen Beratung oder, bei Bedarf, einer außergerichtlichen Vertretung durch einen Anwalt. „Anspruch darauf haben in der Regel Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe, aber auch Erwerbstätige – abhängig von deren Einkommen, Finanzlage und Familiensituation“, erklärt Michaela Rassat, Juristin bei der Ergo Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Beratungshilfe gibt es, wenn dem Betroffenen keine anderen zumutbaren Möglichkeiten der Rechtsberatung zur Verfügung stehen – etwa als Mitglied im Mieterverein – und die Inanspruchnahme nicht mutwillig erscheint. 

Wer Hilfe will, muss Bedürftigkeit nachweisen

Im Bereich des Strafrechts beschränkt sich eine Unterstützungshilfe auf die Beratung. Eine Vertretung oder Verteidigung durch einen Anwalt gehört nicht dazu. Beschuldigte in einem strafrechtlichen Verfahren bekommen aber abhängig von Art und Schwere der Straftat in bestimmten Fällen einen Pflichtverteidiger vom Gericht zur Seite gestellt.

Wer Hilfe in Anspruch nehmen möchte, muss beim zuständigen Amtsgericht nachweisen, dass er die Kosten für eine Rechtsberatung nicht selbst aufbringen kann. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhält der Berechtigte einen Beratungsschein, mit dem er zu einem Anwalt seiner Wahl gehen kann. In Deutschland sind alle Anwälte gesetzlich dazu verpflichtet, Beratungshilfe zu leisten. Betroffene müssen in der Regel beim Anwalt eine kleine Gebühr in Höhe von 15 Euro zahlen. Auch ein Nachreichen des Beratungsscheins ist möglich. 

In dem Beratungsgespräch erklärt der Anwalt zunächst die vorherrschende Rechtslage und berät anschließend zum Vorgehen. „Dies kann auch eine sogenannte außergerichtliche Vertretung beinhalten“, weiß Rassat. Das bedeutet: „Der Anwalt nimmt schriftlich oder telefonisch Kontakt mit der Gegenseite auf, um die Interessen seines Mandanten durchzusetzen.“ Er kann etwa einen Brief an den Vermieter schreiben, der unberechtigterweise die Wohnung gekündigt hat. Viele Fälle lassen sich so bereits klären.

Lesen Sie dazu auch

Vor Familiengerichten gibt es die Verfahrenskostenhilfe

Lässt sich der Konflikt nicht außergerichtlich lösen, haben Betroffene die Möglichkeit, eine sogenannte Prozesskostenhilfe zu beantragen. Sie steht für Verfahren im Zivilrecht sowie für Prozesse vor den Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten zur Verfügung. In familiengerichtlichen Angelegenheiten und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe genannt.

Die staatlichen Hilfen richten sich an diejenigen, die ein geringes Einkommen und keine Ersparnisse haben. „Hartz-IV-Empfänger können immer Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe verlangen“, sagt Klaus Frank, Jurist der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Betroffene können auch Prozesskostenhilfe beantragen, wenn sie sich den Prozess zumindest teilweise selbst leisten könnten: In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten anteilig. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die die Prozesskosten mit ihrem Einkommen in vier monatlichen Raten und einem möglichen Restbetrag aus ihrem Vermögen bezahlen können.

Wer den Prozess verliert, muss den Anwalt der Gegenseite bezahlen

Eine wichtige Voraussetzung für Prozesskostenhilfe ist immer, dass das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Trotz des Staatsgeldes bleibt ein Restrisiko: Wer den Gerichtsprozess verliert, muss die Kosten des gegnerischen Anwalts selbst bezahlen. Ein guter Anwalt sollte deshalb die Risiken des Gerichtsverfahrens realistisch darstellen. „Zudem muss er umfassend über mögliche Kosten aufklären“, so Verbraucherschützer Frank.

Darüber hinaus gibt es weitere Optionen für eine günstige Rechtsberatung. Online finden Interessenten beispielsweise viele Portale, die eine günstige Erstberatung bieten. „Hier können sie ihr Problem schriftlich schildern und nach kurzer Zeit meldet sich ein Anwalt zum Beispiel für einen Chat. Die Kosten unterscheiden sich je nach Variante und liegen oft unter 50 Euro“, so Juristin Rassat. Auch die Verbraucherzentralen können eine erste Anlaufstelle bei rechtlichen Problemen sein. Hier findet die Beratung meist telefonisch über eine 0900-Nummer statt, die Kosten liegen dann bei um die zwei Euro pro Minute.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!