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#Der Gas-Notfallplan für den Herbst

„Der Gas-Notfallplan für den Herbst“

Gibt es eine Gasknappheit?

Noch nicht. Es kommt in der warmen Jahreszeit sogar mehr Gas nach Deutschland, als verbraucht wird. Deshalb lassen sich die Speicher weiter füllen. Doch seit Mitte Juni strömen nur noch 40 Prozent über die Hauptleitung Nord Stream 1 aus Russland. Gazprom begründet das mit fehlenden Siemens-Bauteilen für eine Verdichterstation. Diese hingen wegen der Sanktionen in Kanada fest, der Westen sei selbst schuld. Die Bundesregierung hält das für vorgeschoben und wirft Moskau vor, Gas als Waffe einzusetzen.

Könnte sich die Lage zuspitzen?

Ja. Zum einen wird Nord Stream 1 am Montag wegen einer regulären jährlichen Wartung zehn Tage lang komplett abgedreht. Normalerweise läuft dann mehr Gas über die Ukraine-Pipeline, aber die ist wegen des Krieges nur eingeschränkt einsatzbereit. Hinzu kommt die Befürchtung, dass Russland Nord Stream 1 gar nicht wieder aufdreht. Dann ließen sich die Kavernen nicht mehr auffüllen, und es käme möglicherweise zu einer „Gasmangellage“. Berlin könnte den Gasnotfall ausrufen, die Bundesnetzagentur der Industrie Gas zuteilen.

Was bedroht die Gasimporteure?

Sie sind verpflichtet, ihre Leistungen zu erbringen, und müssen ihren Kunden – der Industrie, den Stadtwerken und anderen Versorgern – vereinbarte Gasmengen zu vereinbarten Preisen liefern. Ihr eigener Lieferant, Gazprom, schert sich aber nicht um die Verträge und liefert weniger. So muss der Gashändler Uniper Gas deshalb zu stark gestiegenen Preisen zukaufen. Auf der Kostendifferenz bleibt er sitzen, da die schnelle Preisweitergabe gar nicht oder nur begrenzt möglich ist. Deshalb verliert die Branche jeden Tag einen zweistelligen Millionenbetrag. Wenn sich nichts ändert, geht den Importeuren die Luft aus. Im Falle ihrer Insolvenz brächen wohl die Lieferketten zusammen, und es könnte sein, dass Haushalte und Unternehmen kein Gas mehr erhalten.

Was lässt sich dagegen tun?

Zunächst sind die Eigentümer gefragt. Hinter dem Unternehmen Uniper steht der finnische Staatskonzern Fortum. Er gewährt Uniper eine Kreditlinie von 8 Milliarden Euro, erwartet aber, dass auch Deutschland hilft. Das tut die Regierung, etwa über die Änderung des Energiesicherungsgesetzes EnSiG. Als Anhängsel zum Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz soll die Novelle noch vor der Sommerpause am Freitag beschlossen werden. Entscheidend sind dort die Paragraphen 24, 26 und 29. Artikel 29 soll „vorrangig“ gelten, anschließend könnte 26 herangezogen werden oder alternativ 24, nicht aber beide.




Wie kann der Staat einsteigen?

Paragraph 29 ermöglicht es dem Bund, sich in die Gasimporteure einzukaufen. Die Unternehmen können diese „Stabilisierungsmaßnahme“ beim Wirtschaftsministerium beantragen, das gemeinsam mit Finanzministerium und Kanzleramt entscheidet. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Vorbild sind die Eigenkapitalspritzen in der Corona-Krise. Ein Gesetz gewährt gesellschaftsrechtliche Erleichterungen, etwa bei Kapitalerhöhungen. So kann der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis unterschreiten. Auch die Hauptversammlung kann Preisnachlässe für den Bund beantragen. Die Vermögenseinlage als stiller Gesellschafter darf ohne Zustimmung der Hauptversammlung erfolgen. Wenn der Bund die Kontrolle übernimmt, ist er von der Pflicht befreit, ein Übernahmeangebot zu unterbreiten. Zur Finanzierung soll der reguläre Haushalt bemüht werden.

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