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#Russische Regimegegner von Deutschland enttäuscht

„Russische Regimegegner von Deutschland enttäuscht“

Nach dem zweiten Verhör binnen weniger Tage wusste Wadim Kobsew, dass er Russland verlassen musste. Er ist 25 Jahre alt und stammt aus dem südwestrussischen Rostow am Don. Dort hat er sich jahrelang für Alexej Nawalnyj engagiert, Präsident Wladimir Putins wichtigsten Gegner, für freie Wahlen, gegen Korruption. Vier Arreststrafen zwischen vier und 13 Tagen hatte Kobsew in den vergangenen Jahren absitzen müssen, wegen „Ordnungswidrigkeiten“. Im Herbst 2019 war er zudem in den Mahlstrom von Strafverfahren gegen Nawalnyjs Stiftung zum Kampf gegen Korruption und die Vertretungen in ganz Russland geraten.

Menschenrechtler werten das Vorgehen gegen Nawalnyj und seine Mitstreiter als politische Verfolgung, auch die Bundesregierung verurteilt es regelmäßig scharf. Kobsew erlebte Razzien, Kontosperren, Verhöre und, so schildert er es, Drohungen, ihn wie Nawalnyj und andere Mitstreiter zu jahrelanger Lagerhaft zu verurteilen, zu foltern oder zu töten. In einer Vorladung des Rostower Ermittlungskomitees vom 21. März dieses Jahres, das der F.A.Z. vorliegt, steht, was Kobsew alles vorgeworfen wird, unter anderem die Gründung einer „extremistischen Vereinigung“ und Geldwäsche: Dieser gegen Nawalnyjs Mitstreiter aufgebotene Tatbestandskatalog bedeutet für die Betroffenen die Aussicht auf jahrelange Lagerhaft.

„Mir wurde klar, dass ich ins Gefängnis komme“, sagt Kobsew im Gespräch aus der Ein-Zimmer-Wohnung am Rande der georgischen Hauptstadt Tiflis, in der er mit seiner Frau untergekommen ist. „Geben Sie zu, dass Sie extremistisch tätig gewesen sind und die Verfassungsordnung untergraben haben?“, sei er im Ermittlungskomitee gefragt worden. „Wir hatten keinen Plan, wir sind einfach geflohen“, sagt Kobsew.

Über Armenien nach Georgien

In der EU wird darüber gestritten, ob Russen in ihren Mitgliedsländern Urlaub machen dürfen, ob überhaupt an sie weiter Visa vergeben werden sollen, solange Russen jeden Tag Ukrainer töten. Kobsew und seine Frau brachten nicht einmal die erste Voraussetzung für ein Visum mit: Wie sieben von zehn Russen verfügten sie nicht über Auslandsreisepässe. Kaum hatten die beiden welche beantragt und erhalten, reisten sie über Armenien nach Georgien aus; Direktflüge in das Land, das mit Moskau im Streit über die russisch besetzten Gebiete Abchasien und Südossetien sowie einen erklärten Westkurs über Kreuz liegt, gibt es schon länger nicht mehr. Nach Armenien wie nach Georgien dürfen Russen visumfrei einreisen. Zehntausende sind nach Russlands Überfall auf die Ukraine Ende Februar diesen Weg gegangen.

Georgien ist für Kobsew keine Dauerlösung, er darf als Tourist nur bis zu ein Jahr im Land bleiben, Arbeit ist schwer zu bekommen. Zudem häufen sich Fälle, in denen russische Oppositionelle und unabhängige Journalisten an der Grenze abgewiesen werden. Aus Rücksicht auf Moskau, vermuten viele. Kobsew hoffte auf Deutschland, beantragte bei der Botschaft in Tiflis ein humanitäres Visum. Solche Visa werden auf Grundlage des Artikels 22 des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Er lautet: „Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.“

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