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#Sauter verwahrt sich gegen Vorwürfe

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Sauter verwahrt sich gegen Vorwürfe

Der CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter hat sich gegen die Vorwürfe verwahrt, die in der „Masken-Affäre“ gegen ihn erhoben werden. „Die mir unterstellte ,Bestechung’ für meine Abgeordnetentätigkeit ist ebenso wie die angebliche Verkürzung von diesbezüglichen Steuern abenteuerlich und konstruiert. Sie basiert auf Unterstellungen, die nicht zutreffen“, heißt es in einer Erklärung Sauters, die am Donnerstag sein Rechtsanwalt verbreitete.

Timo Frasch

„Hinsichtlich des in der Öffentlichkeit kolportierten Vorwurfs eines zusätzlich zum Anwaltshonorar geleisteten Geldbetrags war von Anfang an beschlossen, den nach Abzug aller Steuern verbleibenden Nettoertrag gemeinnützigen Zwecken zuzuführen, was durch Familienangehörige und mich auch sichergestellt wurde“, heißt es darin weiter. Um welche Summe es sich dabei gehandelt hat – spekuliert wird über etwa eine Million Euro – sagte Sauter weiterhin nicht.

Der ehemalige bayerische Justizminister hob hervor, bei dem in Rede stehenden Abschluss eines Liefervertrags mit dem bayerischen Gesundheitsministerium, habe er „für alle erkennbar als Rechtsanwalt gehandelt“. Dies sei von Anfang an völlig unzweifelhaft gewesen und sei auch aus den Akten ersichtlich.

Alfred Sauter (CSU)


Alfred Sauter (CSU)
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Bild: dpa

Zu den gerade in den vergangenen Tagen wiederholt geäußerten Einwänden hinsichtlich einer mangelnden Trennung von Mandat und Anwaltstätigkeit weise er darauf hin: „Als Mandatsträger arbeite ich für alle Menschen, die ich repräsentiere, nicht für Einzelne oder für Interessengruppen.“ Als Anwalt vertrete er seine Mandanten und setze sich für deren Interessen ein. „Dass Mandatsträger neben der Wahrnehmung des Mandats berufstätig sind, ist nicht nur erlaubt, sondern – jedenfalls nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts – erwünscht, weil es die Einbindung der Abgeordneten in die Lebenswelt der Menschen fördert. Und natürlich gehört es zum Anwaltsberuf, auch Mandate für oder gegen die öffentliche Hand wahrzunehmen, wobei auch dies in zahlreichen Kollisionsvorschriften geregelt ist. Diese Vorschriften habe ich immer beachtet.“

Ermittlungen im Fall Nüßlein

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass im mutmaßlichen Korruptionsfall des Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein (ehemals CSU) die Generalstaatsanwaltschaft München nun auch gegen Sauter ermittelt, wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Das Landeskriminalamt durchsuchte Wohnungen und Büros in München und im Regierungsbezirk Schwaben, wo Sauter seinen Stimmkreis hat.

Der Landtag bestätigte ebenfalls die Durchsuchung eines Abgeordnetenbüros. Hintergrund der Ermittlungen ist Sauters Rolle in einem millionenschweren Geschäft mit Corona-Schutzausrüstung, die eine hessische Textilfirma unter anderem an die Bayerische Staatsregierung verkauft hatte. Anfang März hatte Sauter der „Augsburger Allgemeinen“ gesagt, er habe im vergangenen Jahr als Rechtsanwalt mindestens einen Vertrag für ein Corona-Maskengeschäft mit dem bayerischen Gesundheitsministerium erstellt. Von dem Lieferunternehmen habe er „eher zufällig“ erfahren und dann im Ministerium nachgefragt.

Am Sonntag will sich der CSU-Bezirksvorstand in einer Sondersitzung mit den Vorwürfen beschäftigten. Bei der Sitzung soll es auch um die Möglichkeit einer Einleitung eines Parteiverfahrens gegen Sauter gehen, wie der schwäbische Bezirksvorsitzende Markus Ferber am Donnerstag ankündigte.

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