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#Schröders Kirchenfenster kann kommen

Schröders Kirchenfenster kann kommen

In der Marktkirche von Hannover darf ein neues Kirchenfenster eingebaut werden, das von dem Künstler Markus Lüpertz gestaltet und vom ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gestiftet worden ist. Das Landgericht Hannover wies am Montag eine Klage gegen das kontrovers diskutierte Projekt zurück. Auf dem „Reformationsfenster“ von Lüpertz sind neben Martin Luther auch fünf dicke Fliegen zu sehen.

Reinhard Bingener

Reinhard Bingener

Politischer Korrespondent für Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen mit Sitz in Hannover.

Die Klage gegen den geplanten Einbau des 13 Meter hohen Fensters hat der Erbe des Architekten Dieter Oesterlen erhoben. Oesterlen hatte die schwer getroffene Marktkirche nach dem Zweiten Weltkrieg wiederaufgebaut und dabei die Schlichtheit des spätgotischen Backsteinbaus durch eine helle und einförmige Verglasung hervorgehoben. Diesen Raumeindruck sieht der Erbe Oesterlen durch das farbige Lüpertz-Fenster gefährdet.

Das Landgericht Hannover entschied nun, dass das Selbstbestimmungsrecht und die Religionsfreiheit der Marktkirchengemeinde in der Abwägung gegen das Urheberrecht Oesterlens deutlich überwiegt. Mit dem Wiederaufbau habe Oesterlen zwar ein schützenswertes Werk erstellt. Es handele sich jedoch um ein Werk der Gebrauchskunst, an dem Veränderungen hinzunehmen seien, insbesondere wenn eine Kirchengemeinde religiöse Gründe dafür anführen könne.

Ein Gottesdienst in der Marktkirche von Hannover im April 2015


Ein Gottesdienst in der Marktkirche von Hannover im April 2015
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Bild: dpa

In dem vierzig Seiten langen Urteil weist das Gericht zudem darauf hin, dass es im Innenraum der Marktkirche nach dem Wiederaufbau schon zu Veränderungen gekommen ist. Zudem werde der bisherige Raumeindruck durch das neue Fenster nicht „völlig zerstört“.

Die Richter widersprechen aber auch dem Argument der Marktkirchengemeinde, dass Oesterlen durch den Wiederaufbau gar kein Urheberrecht begründet habe, indem er spätere Ausstattungen aus dem Kirchenraum entfernte und damit den schlichten Raumeindruck früherer Zeiten wiederherstellte. Die Schöpfungshöhe von Oesterlens Werk veranschlagte das Gericht jedoch lediglich als „durchschnittlich“.

Wann das Fenster in der Marktkirche betrachtet werden kann, ist weiterhin offen. Die Herstellung des rund 150.000 teuren Werks ist zwar bereits weit fortgeschritten. Die Kirche will mit dem Einbau jedoch bis zum endgültigen Abschluss des Rechtsstreits warten. Der Oesterlen-Erbe kann nun beim Oberlandesgericht Celle in Berufung gegen das Urteil gehen.

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