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#Selenskyj lässt den Konflikt mit dem Verfassungsgericht eskalieren

Selenskyj lässt den Konflikt mit dem Verfassungsgericht eskalieren

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat am Samstag zwei Richter des Verfassungsgerichts, unter ihnen dessen Vorsitzenden Olexander Tupyzkyj, mit einem Erlass mit sofortiger Wirkung abgesetzt. Damit erreicht – im Schatten neuer Rekordzahlen von Covid-Infektionen – ein Konflikt zwischen Präsident und Gericht über Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption einen neuen Höhepunkt.

Gerhard Gnauck

Gerhard Gnauck

Politischer Korrespondent für Polen, die Ukraine, Estland, Lettland und Litauen mit Sitz in Warschau.

Entzündet hat sich der Konflikt an einem Urteil im Herbst vorigen Jahres. Damals hatte das Gericht die Befugnisse der Nationalen Behörde für die Prävention von Korruption (NASK) für großenteils verfassungswidrig erklärt, darunter die elektronische Veröffentlichung der Vermögenserklärungen von Amtspersonen. Ebenso die Befugnisse des Nationalen Antikorruptionsbüros (NABU). Mit diesem Urteil könnten entscheidende Mechanismen zur Bekämpfung der Korruption, wie sie nach der Revolution 2014 geschaffen wurden, unwirksam werden. Zudem gefährdete es die Auszahlung dringend benötigter Kredite durch internationale Finanzinstitutionen. Geklagt hatten 47 Abgeordnete, vor allem von der prorussischen „Oppositionsplattform – Für das Leben“.

Richter als Gefahr für die staatliche Unabhängigkeit

In seinem Erlass am Samstag beruft sich der Präsident darauf, dass Tupyzkyj und Olexander Kasminin, zwei von derzeit 15 Verfassungsrichtern, bei einem Verbleib im Amt „eine Gefahr für die staatliche Unabhängigkeit und nationale Sicherheit der Ukraine“ darstellten. Das verletze die Verfassung sowie Menschen- und Bürgerrechte. Im Erlass wird auch darauf verwiesen, dass beide Richter noch 2013, also vor der Revolution, von dem damaligen, korrupten Staatspräsidenten Viktor Janukowitsch für ihre neun Jahre dauernde Amtszeit ernannt wurden. Janukowitsch hatte 2014 versucht, die Proteste gegen seine Politik gewaltsam niederzuschlagen, und hatte sich, nachdem das gescheitert war, nach Russland abgesetzt.

Selenskyj berief sich bei seiner Entscheidung auf eine Resolution des Parlaments vom Februar. Darin wurde die Herrschaft Janukowitschs von 2010 bis Anfang 2014 als „Usurpation der Macht“ bezeichnet, mit der die nationale Sicherheit und die Bürgerrechte unterminiert worden seien. Auf dieser Grundlage habe der Nationale Sicherheitsrat der Ukraine alle Erlasse Janukowitschs geprüft, darunter auch die Ernennungen von Verfassungsrichtern. „Die Entscheidungen des Sicherheitsrats sind mehr als nur lautstarke Erklärungen“, sagte Selenskyj. Der Präsident hatte im Verlauf des Konflikts die Richter erst zum Rücktritt aufgefordert und dann Tupyzkyj im Dezember zeitweilig vom Amt suspendiert; damals äußerte Selenskyj noch, er habe nicht das Recht, die Richter abzusetzen. 

Richter Tupyzkyj wird Zeugenbeeinflussung und Bestechlichkeit in einer früheren Funktion vorgeworfen. Auch soll er 2018 ein Grundstück auf der von Russland annektierten Krim erworben haben, ohne das in seiner Vermögenserklärung offenzulegen. Allerdings ist zumindest umstritten, ob die Absetzung der Richter durch Selenskyjs Erlass ihrerseits verfassungsgemäß ist. Der Regierungschef der Jahre 2014 bis 2016, Arsenij Jazenjuk, schrieb auf Facebook etwas ratlos: „Der Erlass ist genauso verfassungswidrig wie alles, was dieses Antiverfassungsgericht gemacht hat. Wo ist dann die Grenze zwischen Recht und Unrecht?“ Im früheren Verlauf des Konflikts hatte Richter Tupyzkyj vor einem „Verfassungsstreich“ des Präsidenten gewarnt.

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