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#Sozialbeiträge für Gutverdiener steigen kräftig

„Sozialbeiträge für Gutverdiener steigen kräftig“

Wer als Arbeitnehmer ein Bruttogehalt von mehr als 7000 Euro im Monat bezieht, muss im kommenden Jahr neben vielen anderen Kostensteigerungen bis zu 788 Euro mehr Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Hauptursache ist die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen an die allgemeine Lohnentwicklung zum 1. Januar.

Denn nach einer faktischen Pause im Vorjahr steigen diese 2023 wieder kräftig an. Das ergibt sich aus dem nun vorliegenden Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur jährlichen Anpassung der Sozialversicherungseckwerte. Mehrbelastungen durch einen höheren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung und die Erhöhung der Krankenkassenzusatzbeiträge kommen hinzu.

Die Bemessungsgrenze für Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt dem Entwurf zufolge im Westen von bisher 7050 Euro auf 7300 Euro im Monat; im Osten steigt sie von bisher 6750 Euro auf 7100 Euro. Sie gibt an, bis zu welcher Höhe Sozialbeiträge auf das Gehalt abgeführt werden müssen. Auf Verdienste darüber fallen keine Beiträge an, es werden damit dann aber auch keine zusätzlichen Ansprüche erzielt.

Auch der Arbeitslosenbeitrag steigt

Wer im Westen mehr als 7050 Euro brutto erhält, muss mit der Anpassung nun auch auf die darüberliegenden Beträge bis 7300 Euro Sozialbeiträge zahlen. Bei Verdiensten von 7300 Euro oder mehr macht das mit den bisherigen Beitragssätzen 315 Euro mehr Abgaben im Jahr aus – jeweils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zusammen also 630 Euro.

Da 2023 zugleich der Arbeitslosenbeitrag von 2,4 auf 2,6 Prozent des Bruttoverdienstes steigt, kommen noch einmal je 87,60 Euro im Jahr hinzu. Im Osten sind die Folgen insgesamt noch stärker: Wer dort mehr als 7100 Euro verdient, muss mit der höheren Bemessungsgrenze 441 Euro mehr im Jahr zahlen. Und durch den höheren Beitragssatz kommen weitere 85,20 Euro hinzu.

Zudem steigt zum 1. Januar die (bundeseinheitliche) Bemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, und zwar um 150 Euro im Monat auf 4987,50 Euro. Wer als Gutverdiener gesetzlich versichert ist, muss damit noch einmal 171,90 Euro mehr im Jahr zahlen.

Spätfolgen der Corona-Krise

Außerdem erhöht sich wegen des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen der durchschnittliche Krankenkassenzusatzbeitrag von 1,3 auf 1,6 Prozent, was noch einmal 89,78 Euro ausmacht. Für gesetzlich versicherte Gutverdiener im Osten ergibt das eine Mehrbelastung von 787,88 Euro oder 65,66 Euro im Monat. Ebenso viel mehr zahlen die Arbeitgeber.

Die Anpassung der Bemessungsgrenzen folgt einer gesetzlichen Formel und orientiert sich jeweils an der allgemeinen Lohnentwicklung in den Vorjahren; sie gilt insofern als politisch unstreitig. Diesmal fällt sie aber besonders kräftig aus, was eine Spätfolge der Corona-Krise ist: 2022 war die Grenze im Westen sogar leicht gesunken, im Osten stieg sie nur deshalb, weil sich das aus der noch laufenden Angleichung aller Sozialversicherungseckwerte ergab. Nun aber schlägt der nach dem Corona-Konjunkturschock wieder beschleunigte Lohnanstieg durch.

Die Steigerung der Beitragssätze trifft indes alle Arbeitnehmer entsprechend der Höhe ihrer Verdienste. Bei 3000 Euro brutto fallen 0,2 Prozentpunkte mehr für die Arbeitslosenversicherung und ein um 0,3 Prozentpunkte höherer Kassenbeitrag mit je 15 Euro im Monat für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ins Gewicht. Die Summe aller Beitragssätze steigt mit den kommenden Erhöhungen erstmals seit vielen Jahren wieder klar über 40 Prozent. Zusammen mit dem Pflegezuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,35 Prozent ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 40,8 Prozent.

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