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#Strache vom Vorwurf der Korruption freigesprochen

„Strache vom Vorwurf der Korruption freigesprochen“

Heinz-Christian Strache, einst österreichischer Vizekanzler und Parteivorsitzender der FPÖ, ist am Dienstag vom Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf der Korruption freigesprochen worden. Das Gericht sah den Vorwurf des Gesetzeskaufs, den die Staatsanwaltschaft erhoben hatte, als nicht erwiesen an.

Es war in dieser Sache bereits das zweite Strafverfahren. Im ersten Prozess war Strache 2021 zu 15 Monaten bedingter Haft (Bewährungsstrafe) verurteilt worden, doch wies die zweite Instanz das Verfahren wegen Mängeln zurück, der Fall wurde neu aufgerollt. Nun betonte die Vorsitzende Richterin, dass es sich nicht um einen Freispruch „im Zweifel“ handle, sondern der angeklagte Tatbestand sei nicht erfüllt. Strache zeigte sich erleichtert. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft äußerte sich zunächst nicht, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Es ging um die sogenannte Prikraf-Liste: Privatkliniken, die darauf aufgeführt sind, haben für Abrechnungen ihrer Leistungen Zugang zu einem Fonds aus Sozialversicherungsgeld. Strache hatte dieses Prinzip als Oppositionsabgeordneter kritisiert und zumindest eine Erweiterung der geschlossenen Liste gefordert. FPÖ-Abgeordnete brachten auch einen Entschließungsantrag in diesem Sinne ein. Ein Privatklinikbetreiber, der von dieser Erweiterung profitieren sollte, hatte 12 000 Euro an die FPÖ gespendet. Er war ebenfalls angeklagt und wurde nun ebenfalls freigesprochen.

Bisher keine gültige Verurteilung für Strache

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) betrachtete den Entschließungsantrag als Amtshandlung, die als „Signal“ eine Gegenleistung für die Spende darstellte. Doch kam das Gericht zur Erkenntnis, dass sich dieser Zusammenhang nicht beweisen lasse. Abgeordnete unterschiedlicher Couleur hatten ausgesagt, dass Entschließungsanträge zum parlamentarischen Alltag gehörten. Strache hatte die Wirtschaftskammer (in der ÖVP-Leute maßgeblichen Einfluss haben) im Allgemeinen und die Prikraf-Liste im Besonderen ohnedies kritisiert. Dass er von der Spende überhaupt wusste, sei ebenfalls nicht erwiesen.

Gegen Strache gab es zahlreiche Ermittlungen, seit er im Mai 2019 wegen des Ibiza-Videos zurücktreten musste und die türkis-blaue Koalition auseinanderbrach, aber bislang keine gültige Verurteilung. Nach seinen Angaben wurden hingegen sieben Ermittlungsverfahren ergebnislos eingestellt. So hat die Staatsanwaltschaft festgestellt, dass seine Aussagen in dem 2017 auf Ibiza heimlich aufgenommenen Video, als er mit einer vermeintlichen russischen Oligarchin über mögliche beiderseitige Vorteile sprach, keine Straftat darstellten. Ein weiterer Fall wurde von der WKStA vor Gericht gebracht, doch wurde Strache auch da freigesprochen (nicht rechtskräftig).

Strache hat angegeben, dass ihn die vielen Verfahren finanziell ruiniert hätten und er sich seinen bisherigen Anwalt nicht mehr leisten könne. Im Fall von eingestellten Ermittlungsverfahren gibt es keine Kostenentschädigung. Es laufen aber weiterhin Ermittlungen gegen Strache, unter anderem wegen des Vorwurfs, er habe die FPÖ mit falschen Spesenabrechnungen betrogen.

Die WKStA führt Ermittlungen nicht nur gegen Strache, sondern gegen mehrere Dutzend Politiker der FPÖ und der ÖVP, allen voran den früheren ÖVP-Vorsitzenden Kurz. Die Verfahren und die aus beschlagnahmten Datenträgern bekannt gewordenen Chats der Beteiligten haben die politische Stimmung maßgeblich beeinflusst, weshalb Kurz von allen Ämtern zurücktreten musste. Zur Anklage gebracht worden ist auch nach dreieinhalb Jahren der Ermittlungen bislang kein Fall – außer den beiden gegen Strache, die mit Freisprüchen endeten.

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