#Strengere Regeln für Google, Apple & Co.
„Strengere Regeln für Google, Apple & Co.“
Mit dem klassischen Wettbewerbsrecht ist Digitalkonzernen wie Google, Amazon, Facebook und Apple schwer beizukommen. Die EU-Kommission will sich deshalb mit dem „Gesetz für digitale Märkte“ ein neues Instrument schaffen, um Internetplattformen zu regulieren. Das oft nur DMA für den englischen Namen „Digital Markets Act“ abgekürzte Gesetz soll Konzernen, die wie eine Art Türsteher den Zugang zu Plattformen kontrollieren, bestimmte Verhaltensweisen verbieten. Etwa, dass sie eigene Angebote besser positionieren als die der Konkurrenz. Zunächst einmal aber müssen nun EU-Parlament und -Ministerrat ihre Position dazu festlegen. Die Monopolkommission hat deshalb nun ein Gutachten vorgelegt, in dem sie Verbesserungen vorschlägt.
Das Gutachten, das das Expertengremium an diesem Montag veröffentlichen will, liegt der F.A.Z. vor. Die Monopolkommission dringt darin vor allem auf einen klareren Zuschnitt des DMA. Die EU-Kommission will den DMA von bestimmten Schwellenwerten an auf alle „Türsteher“ anwenden, die mindestens eine Plattform kontrollieren, also relativ weit fassen. Die Monopolkommission indes will ihn auf die Kontrolle ganzer „Ökosysteme“ begrenzen. Davon ist etwa die Rede, wenn ein Türsteher Betriebssystem, App Store, Internetbrowser und Sprachassistent aus einer Hand anbietet oder wenn er in einer Doppelrolle sowohl als Betreiber eines Marktplatzes als auch als Anbieter von Waren oder Dienstleistungen auftritt. Ein Beispiel für den ersten Fall wäre Apple, für den zweiten wäre es Amazon oder wieder Apple mit dem App Store. Die großen Konzerne kombinierten beides, heißt es in dem Gutachten.
Der Zugang zu den Ökosystemen werde über eine Türsteher-Plattform, etwa den App Store, das Betriebssystem oder auch nur eine App, gesteuert. Die Nutzer würden durch die Verknüpfung der verschiedenen Angebote an den Anbieter gefesselt („Lock-in“-Effekt). Der Vorteil für die Anbieter besteht darin, dass sie die Daten ihrer verschiedenen Plattformen zusammenführen, ihr eigenes Angebot so stets verbessern und die Nutzer so noch stärker an sich binden können. Die Gefahr sei, dass die Anbieter ihre wirtschaftliche Macht nutzten, um sie „in andere, neue Märkte zu hebeln“, warnt die Monopolkommission. Ein Hebel sei die gezielte Selbstbevorzugung, wie die missbräuchliche Verwendung der Daten von Geschäftskunden, die eine Plattform nutzen, um dann mit ihnen in Wettbewerb zu treten. Die Monopolkommission will deshalb jedwede Art von Selbstbevorzugung verbieten und schlägt vor, über den Vorschlag der EU-Kommission hinaus auch Voreinstellungen zu verbieten, die eigene Angebote als Standard festlegen. Zudem sollten die Vorgaben für die Mitnahme von Daten klarer umrissen werden, um den Nutzern den Wechsel von einer Plattform zur anderen zu erleichtern.
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