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#Studienkredit: BAföG-Höchstsatz 2023: Wie hoch ist er?




Der BAföG-Höchstsatz für Studierende und Azubis wurde angehoben. Wie hoch er ist und wer Anspruch auf ihn hat, lesen Sie hier.

Die derzeitigen hohen Lebenshaltungskosten treffen auch Studierenden und Azubis. Einige sind auf ihr monatliches BAföG angewiesen, das in vielen Großstädten wegen der anziehenden Mieten ohnehin kaum zum Leben reicht. Eine im Sommer 2022 in Kraft getretene BAföG-Reform hat darum neben der Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge auch die Höchstsätze für alle Empfängerinnen und Empfänger des staatlichen Studien- und Ausbildungskredits erhöht. Wie hoch der neue BAföG-Höchstsatz ist und wer Anspruch auf ihn hat, lesen Sie hier.

Was ist BAföG?

In Deutschland gilt ein Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung. Das bedeutet, dass der Staat sich verpflichtet, den Schulabschluss, die Ausbildung oder das Studium seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, auch wenn der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht bestritten werden kann. So steht es sinngemäß in Paragraf 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2023?

Der Förderungshöchstsatz für Studenten ist durch die BAföG-Reform von 861 Euro auf 934 Euro pro Monat gestiegen. Für Schülerinnen und Schüler liegt der BAföG-Höchstsatz dagegen neuerdings bei 903 Euro. Doch nur ein Teil der BAföG-Empfängerinnen und Empfänger bekommt den Höchstsatz.

Wer bekommt den BAföG-Höchstsatz?

Für den BAföG-Höchstsatz müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. So muss ein Student oder Auszubildender etwa selbstständig wohnen sowie einen Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung beanspruchen können. Zudem richtet sich die BAföG-Förderung nach den Einkommensverhältnissen der Eltern, deren Einkünfte beim BAföG-Antrag offengelegt werden müssen.

Auch das eigene Vermögen, für gewöhnlich nicht das der Eltern, fließt in die Berechnung des BAföG-Satzes ein. Hierbei gewährt das BAföG-Amt einen Freibetrag und unter gewissen Umständen auch ein anrechnungsfreies Vermögen. Für eine erste Schätzung empfiehlt sich hierzu der Online-Rechner, zum Beispiel auf bafoeg-rechner.de. Zudem bekamen BAföG-Empfänger in diesem Winter einen zweiten Heizkostenzuschuss von 345 Euro. Zusätzlich können Studierende mittlerweile die Energiepauschale beantragen.

Lesen Sie auch: BAföG-Rückzahlung für Studierende: Wie viel muss man zurückzahlen?

BAföG-Höchstsatz auch bei einkommensstarken Eltern?

Unter gewissen Umständen kann eine BAföG-Förderung und sogar der Höchstsatz bezogen werden, wenn die Eltern über genügend Einkommen verfügen und das Kind eigentlich unterstützen könnten. Möglich wird das nach Paragraf 11 des BAföG, und zwar in folgenden Fällen:

  • Wenn die Eltern den Unterhalt verweigern.
  • Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht wird.
  • Die Ausbildung nach dem 30. Lebensjahr beginnt.
  • Der oder die Betroffene bereits fünf Jahre gearbeitet hat.

Mit BAföG stemmen zahlreiche Studenten und Studentinnen ihren Lebensunterhalt. Wann landet die Förderung auf dem Konto?

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