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#Stuttgarter Polizei rechnet mit 5000 „Querdenkern“

Stuttgarter Polizei rechnet mit 5000 „Querdenkern“

Die Sicherheitsbehörden rechnen am Osterwochenende in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart mit mehreren Großdemonstrationen gegen die Pandemie-Politik der Bundesregierung. Die sogenannte Querdenker-Bewegung hat für Samstag zu einer Großdemonstration aufgerufen. Es sei „Saisonstart“, heißt es in einem Video. Offenbar wollen die Initiatoren auch die Gründung der Protestbewegung vor etwa einem Jahr auf der Wasen-Festwiese feiern.

Rüdiger Soldt

Da sieben Veranstaltungen angemeldet wurden und die Organisatoren bundesweit mobilisiert haben, rechnen die Behörden mit bis zu 5000 Teilnehmern. „Die ,Querdenker‘-Szene mobilisiert bundesweit in vielen Foren. Es handelt sich um Impfkritiker, Verschwörungstheoretiker und einzelne rechtsgerichtete Personen“, sagte Markus Eisenbraun, Stuttgarter Polizeivizepräsident, der F.A.Z.

Auf den meisten „Querdenker“-Demonstrationen habe die Polizei eine Doppelstrategie der Organisatoren feststellen können: Einerseits verhielten sich die „Querdenker“ kooperativ und friedlich, andererseits registriere die Polizei immer wieder gezielte Provokationen, etwa wenn gegen die Hygieneauflagen der Versammlungsbehörden zur Eindämmung der Pandemie absichtlich verstoßen werde.

Die Möglichkeiten der Polizei, alle Verstöße gegen die Hygieneauflagen zu verfolgen, seien begrenzt. „Wir verfolgen diese Ordnungswidrigkeiten. Wenn wir allerdings in eine Konfliktsituation geraten und wir eine Versammlung auflösen müssen, hilft das dem Infektionsschutz nicht.“ Dann seien die Abstandsregeln erst recht nicht mehr einzuhalten, und bei Polizisten sei der Aerosolausstoß bei großer körperlicher Anstrengung stärker.

Von Bundes- und Landespolitikern war ein Polizeieinsatz gegen Corona-Leugner in Kassel vor knapp zwei Wochen scharf kritisiert worden, denn die Demonstranten hatten Polizisten gewaltsam attackiert und den Mund-Nasen-Schutz nicht getragen. Nach Auffassung der Stuttgarter Polizei muss bei Einsätzen gegen „Querdenker“-Demonstrationen sorgfältig zwischen der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit und dem Infektionsschutz abgewogen werden.

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